Kleine Anfrage: Bezirksamt auf Abstand?
Nach SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung § 1 Abs. 2 ist bei Kontakten zu anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, mögliche Ausnahmen regeln Abs. 2 Satz 1-5 und Abs. 3. Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Auf welche Ausnahmeregelung(en) stützt sich das Bezirksamt bei der Durchführung von Übergabe- und/oder Eröffnungsveranstaltungen, wie bspw. der Eröffnung der Sportanlage […]