29. Januar 2021
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wurde ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle positiv auf SARS-CoV-2 getestet und wenn ja, wann?
- Worauf beruhte der Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion?
- Welche unmittelbaren Verhaltensanweisungen bei einem Corona-Verdacht (also vor Bekanntgabe eines Testergebnisses) sehen die Berliner Infektionsschutzverordnung und die zugehörige Lichtenberger Allgemeinverfügung standardmäßig vor?
- Gibt es darüber hinaus im Bezirksamt Vorschriften bzw. Dienstanweisungen, wie sich die Bediensteten bei einem Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion verhalten sollen?
- Gab es dienstliche Anweisungen des zuständigen Stadtrates oder des Gesundheitsamtes, dass sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in Quarantäne begeben muss? Gab es Anweisungen vom untersuchenden Arzt, der ein positives Ergebnis festgestellt hat?
- Hat ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle gegen die oben genannten Vorschriften/Verordnungen/Verfügungen/Anweisungen, insbesondere Punkt 2.1.2 der Lichtenberger Allgemeinverfügung, verstoßen? (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/2020-11-04-corona-allgemeinverfuegung-lichtenberg.pdf)
- Wann hat der zuständige Stadtrat davon erfahren, dass ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle trotz positiven Coronatest das Rathaus Lichtenberg aufsuchen will oder aufgesucht hat? Welche Reaktion erfolgte auf den Zutritt?
- Wie viele Stunden hat sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in den Räumen des Rathauses Lichtenberg aufgehalten, während sie/er unter Corona-Verdacht stand? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um während ihres/seines Aufenthaltes Dritte vor einer Infektion zu schützen?
- Kann der zuständige Stadtrat ausschließen, dass Viren in die Flure emittiert wurden und dass Viren in den Räumen verblieben sind?
- Welche Maßnahmen wurden getroffen, um nach ihrem/seinem Aufenthalt Dritte vor einer Infektion durch potentiell verbleibende Viren zu schützen?
- Steht den Mitarbeiter*innen der Pressestelle an ihren Home-Office Arbeitsplätzen ein Arbeitsplatz zur Verfügung, der den Maßgaben der Rahmendienstvereinbarung Telearbeit entspricht?
- Stehen den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mobile Endgeräte zur Verfügung, um im Falle einer Coronabelastung im Dienstgebäude spontan von zuhause arbeiten zu können? Gibt es hierfür dienstliche Anweisungen? Und wenn nein, wieso nicht?
- Gilt man als Mitarbeiter*in des Bezirksamtes Lichtenberg mit einem positiven Coronatest unmittelbar als krankgeschrieben, oder bedarf es dazu einer gesonderten Feststellung durch einen Arzt in Verbindung mit konkret auftretenden Krankheitssymptomen?
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