Kleine Anfrage: Vergabekriterien des Bezirkes

  1. Welche der folgenden Vergabekriterien finden durch das Bezirksamt Lichtenberg bei Ausschreibungen und Vergaben Anwendung?
  2. Müssen Auftragnehmer weitere Nachweise bei der Vergabe erbringen (z.B. nachhaltige Lieferketten bei Nachunternehmern, fairer Handel sowie umweltverträgliche und ökologische Kriterien)?
    • Tarifbindung
    • Mindestlohn
    • Keine sachgrundlosen Befristungen
    • Betrieb mit Ausbildung
    • Betrieb mit Beschäftigtenvertretung
  3. Welche unterschiedlichen Vergabekriterien, gemäß Frage 1 und 2, wendet das Bezirksamt bei freihändigen Vergabe, beschränkten und öffentlichen Aufträgen an?
  4. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Vergabekriterien, was passiert bei Nichteinhaltung der Kriterien und gab es im Bezirksamt bereits solche Fälle?
  5. Finden bei freihändigen Beschaffungen soziale, ökologische und fairer-Handel Gütezeichen Berücksichtigung?
  6. Gibt es einen Leitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema nachhaltige Beschaffungen (insbesondere für freihändige Aufträge mit kleinen Auftragssummen)?
  7. Finden bei Vergaben und Ausschreibungen regionale Unternehmen eine besondere Berücksichtigung?
  8. Hat das Bezirksamt über das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes hinaus, weitere Vergabekriterien definiert und wenn ja, welche?

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