25. Februar 2020
- Welche der folgenden Vergabekriterien finden durch das Bezirksamt Lichtenberg bei Ausschreibungen und Vergaben Anwendung?
- Müssen Auftragnehmer weitere Nachweise bei der Vergabe erbringen (z.B. nachhaltige Lieferketten bei Nachunternehmern, fairer Handel sowie umweltverträgliche und ökologische Kriterien)?
- Tarifbindung
- Mindestlohn
- Keine sachgrundlosen Befristungen
- Betrieb mit Ausbildung
- Betrieb mit Beschäftigtenvertretung
- Welche unterschiedlichen Vergabekriterien, gemäß Frage 1 und 2, wendet das Bezirksamt bei freihändigen Vergabe, beschränkten und öffentlichen Aufträgen an?
- Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Vergabekriterien, was passiert bei Nichteinhaltung der Kriterien und gab es im Bezirksamt bereits solche Fälle?
- Finden bei freihändigen Beschaffungen soziale, ökologische und fairer-Handel Gütezeichen Berücksichtigung?
- Gibt es einen Leitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema nachhaltige Beschaffungen (insbesondere für freihändige Aufträge mit kleinen Auftragssummen)?
- Finden bei Vergaben und Ausschreibungen regionale Unternehmen eine besondere Berücksichtigung?
- Hat das Bezirksamt über das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes hinaus, weitere Vergabekriterien definiert und wenn ja, welche?
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