2. Juni 2020
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Seit wann arbeiten die kommunalen Mitarbeiter*innen schon im Jobcenter Lichtenberg?
- Handelt es sich um gleiche Arbeit, die die kommunalen Mitarbeiter*innen und die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit leisten?
- Wenn ja, wurde und wird das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eingehalten?
- Wenn nicht, wie groß ist die Differenz zwischen der Vergütung der Beschäftigten des Bezirksamtes (TV-L) und der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) anhand eines konkreten Beispiels: Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung (SB LG) in der Erfahrungsstufe 2 (Eg.9B), brutto und ein SB LG der Bundesagentur für Arbeit, brutto?
- Was wurde bis jetzt, einschließlich berlinweit, unternommen, dass diese ungleiche Vergütung beseitigt wird?
- Was ist mit dem Beschluss des Rats der Bürgermeister, RDB-Vorlage Nr, R-792/2020, Forderung an den Senat bezüglich des Abbaus der ungleichen Bezahlung, passiert?
- Hat der Senat von Berlin durch Maßnahmen reagiert?
- Ist es gedacht durch Zuschüsse bzw. durch eine praktische Lösung diesen Missstand zu beseitigen?
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