15. August 2019
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zukünftig, die im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen abzuschließenden städtebaulichen Verträge, auch die Staffelgeschosse bei der Berechnung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen mit einzubeziehen. Angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der besonderen Bedeutung der Schulplatzversorgung in Karlshorst sind die Bauvorhaben Parkstadt und Gartenstadt von dieser Regelung nicht betroffen.
Begründung:
In einem, mit dem Vorhabenträger, abzuschließenden städtebaulichen
Vertrag im Rahmens des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung,
werden neben der Übernahme der Kosten für die Infrastruktur auch die Quote für
förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vertraglich
vereinbart.
In der Vergangenheit wurden die Staffelgeschosse zwar für die Berechnung der Infrastruktur berücksichtigt, aber bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gab es keine berlinweit einheitliche Verfahrensweise. Hier entschied der Bezirk. Um zukünftig in Lichtenberg jeden Quadratmeter geschaffenen Wohnraums gleich zu behandeln, müssen die Staffelgeschosse bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zukünftig mit einbezogen werden.
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