Antrag: Verkehrsberuhigung und Installation eines Fußgängerübergangs Bernhard-Bästlein-Straße/Höhe Selma-Lagerlöf-Schule
In die BVV-Sitzung am 18.10.2018 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Installation eines Fußgängerübergangs in der Bernhard-Bästlein-Straße in Höhe der Selma-Lagerlöf-Schule zu prüfen.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verkehrsberuhigung in besagter Straße führen.
Begründung:
Unmittelbar in Höhe der Grundschule Selma Lagerlöf führt die Bernhard-Bästlein-Straße in eine 90º-Kurve. Sowohl für Kraftfahrer*innen, als auch vor allem für Kinder, führt die gegebene schlechte Einsehbarkeit an dieser Stelle nicht selten zu gefährlichen Situationen. Erschwerend hinzu kommt, dass sich viele Kraftfahrer*innen offensichtlich nicht an das ausgewiesene Tempolimit von 30 km/h halten. Zur besseren Durchsetzung des Tempolimits und Erhöhung der (Schulweg-)Sicherheit sind daher unbedingt Maßnahmen zu ergreifen, wie bspw. die Installation eines gekennzeichneten Fußgängerüberwegs und dynamisch wirksamer Bauten (Schwellen, Einengungen des Straßenraums, o. ä.).
– Aktueller Stand klicke hier –
In die BVV-Sitzung am 18.10.2018 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Installation eines Fußgängerübergangs in der Bernhard-Bästlein-Straße in Höhe der Selma-Lagerlöf-Schule zu prüfen.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verkehrsberuhigung in besagter Straße führen.
Begründung:
Unmittelbar in Höhe der Grundschule Selma Lagerlöf führt die Bernhard-Bästlein-Straße in eine 90º-Kurve. Sowohl für Kraftfahrer*innen, als auch vor allem für Kinder, führt die gegebene schlechte Einsehbarkeit an dieser Stelle nicht selten zu gefährlichen Situationen. Erschwerend hinzu kommt, dass sich viele Kraftfahrer*innen offensichtlich nicht an das ausgewiesene Tempolimit von 30 km/h halten. Zur besseren Durchsetzung des Tempolimits und Erhöhung der (Schulweg-)Sicherheit sind daher unbedingt Maßnahmen zu ergreifen, wie bspw. die Installation eines gekennzeichneten Fußgängerüberwegs und dynamisch wirksamer Bauten (Schwellen, Einengungen des Straßenraums, o. ä.).
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Geschrieben von: Kevin Einenkel