Wir brauchen mehr Außengastronomie in Lichtenberg!
Wir brauchen mehr Außengastronomie in Lichtenberg!
Lichtenberger*innen wünschen sich mehr und bessere gastronomische Angebote – dazu gehört vor allem im Sommer auch die Außengastronomie. Dem stehen jedoch ein hoher Bürokratie- und Verwaltungaufwand entgegen. Es gibt also Handlungbedarf.
Weniger Bürokratie dank Berliner Gaststättengesetz
Die bisherigen bürokratischen Hürden, wie das langwierige Erlaubnisverfahren für Gastronomieneugründungen oder die Pflicht, Außengastronomie um 22 Uhr zu schließen, bedeuten viel Aufwand für Gastronom*innen und das Bezirksamt. Das kürzlich in Kraft getretene Berliner Gaststättengesetz setzt hier an. Es senkt die Hürden für Gründungen spürbar, streicht das bisherige Genehmigungsverfahren für die Außengastronomie und erlaubt eine Öffnung von Außengastronomie, die nicht als störend auffällt, auch nach 22 Uhr.
Kern der Reform ist der Wechsel vom aufwendigen Erlaubnisverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren. Der simple Gedanke dahinter: wer weniger Zeit und Geld in Behördengänge steckt, gründet eher. Wer also als Bezirk schnell und unkompliziert ist, zieht mehr Betriebe an.
Um das zu ermöglichen, können Bezirke per Allgemeinverfügung festlegen, dass ein sogenanntes Ausgehviertel vorliegt. In solchen Bereichen gilt Außengastronomie bis 23 Uhr unter der Woche und bis Mitternacht am Wochenende als zulässig.
Zudem entfallen Doppelprüfungen durch verschiedene Fachbehörden, sodass Verwaltungskapazitäten, die bisher in Erlaubnisverfahren gebunden waren, für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Schnelle Umsetzung ist notwendig
Wir haben das Bezirksamt deswegen gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung nach Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus aktiv und positiv für eine schnelle Umsetzung des Berliner Gaststättengesetzes einzusetzen und sich gegenüber der Öffentlichkeit klar für das Gesetz und seine Vorteile für den Bezirk auszusprechen.
Außerdem soll das Bezirksamt das Anzeigeverfahren für Gastronomiegründungen nach Inkrafttreten zügig umzusetzen und prüfen, ob für die nördliche Weitlingstraße und ggf. weitere Bereiche Lichtenbergs eine Festlegung als Ausgehviertel per Allgemeinverfügung sinnvoll ist.
Schlussendlich sollen die Lichtenberger Gastronomiebetriebe frühzeitig und niedrigschwellig über die neuen Regelungen informiert werden.
Damit können wir durch ein vielfältigeres Angebot in der Außengastronomie Lichtenberg nicht nur attraktiver und lebenswerter machen, sondern auch die lokale Wirtschaftskraft stärken. Denn jeder neue Betrieb schafft Arbeitsplätze und stärkt zudem die Kaufkraft im Kiez.
Wir hoffen deshalb, dass unser Antrag vom Bezirksamt schnell umgesetzt wird!