10. Dezember 2019
Nach den Vergabegrundsätzen des Landes Berlin sollen öffentliche Sportanlagen die Durchführung des sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebes ermöglichen, darüber hinaus aber auch für die freie sportliche Betätigung zur Verfügung stehen.
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Auskunft zu geben:
1. Zu welchen Zeiten ist auf welchen ungedeckten Sportflächen in Lichtenberg eine einrichtungs- und vereinsunabhängige Nutzung für die freie sportliche Betätigung möglich? (Bitte nach Sportflächen und Nutzungszeiten aufschlüsseln.)
2. In welchem Rahmen ist eine solche Nutzung auch für geplante Sportanlagen vorgesehen (z.B. Blockdammweg)?
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