29. Januar 2021
In der Vorlage zur Kenntnisnahme zur DS 0387/VIII vom 28.05.2020 hat das Bezirksamt über die Errichtung einer provisorischen Zuwegung zum Ostkreuz von der Marktstraße informiert. Im November 2020 ist eine provisorische Zuwegung zwischen Ostkreuz (beginnend am östlichen Ende des Gleises 7) und Marktstraße (nähe Haus-Nr. 13) errichtet worden. Diese ist jedoch weiterhin mit einem Zaun versperrt und somit für die Öffentlichkeit nicht nutzbar.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie ist der Sachstand zur Eröffnung der Zuwegung und wann erfolgt die Eröffnung?
2. Was sind die Gründe, warum die Zuwegung trotz offenkundiger Errichtung nicht zeitnah eröffnet wurde bzw. wird?
3. Welche Aktivitäten zur Umsetzung der im September 2017 von der BVV beschlossenen DS 0387/VIII hat das Bezirksamt unternommen?
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