28. November 2018
In die BVV-Sitzung am 13.12.2018 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit am Totensonntag zukünftig vor Friedhöfen in Lichtenberg von Seiten des Ordnungsamtes ein Sonderparkrecht bzw. das Bereitstellen von eventuell möglichen Parkflächen in Absprachen mit den jeweiligen Kirchengemeinden ermöglicht werden kann.
Begründung:
Der Totensonntag ist Gedenktag für die Verstorbenen und durch die Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage besonders geschützt. Viele Hinterbliebene kommen am Totensonntag neben dem Kirchgang insbesondere dem Brauch nach und schmücken die Gräber ihrer Verstorbenen mit Gestecken und Blumen.
Die Parkplätze der Friedhöfe in Lichtenberg reichen hier nicht aus. So konnte man am 25.11.2018 auf der Konrad-Wolf-Str. in Höhe der Friedhöfe beobachten, dass die Fahrzeuge der Angehörigen auf der Straße parkten und es zudem zu lautstarken Diskussionen zwischen parkenden Fahrzeugführer*innen und dem Ordnungsamt kam, welches alle auf der Straße parkenden Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegte. Für Passanten und betroffene Fahrzeughalter*innen eine unverständliche Situation, die sich nicht wiederholen sollte.
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