10. Dezember 2019
Im Zuge notwendiger Schulsanierungen ist für betroffene Grundschulen im Ortsteil Fennpfuhl die Errichtung eines Ausweichstandortes in der Bernhard-Bästlein-Straße vorgesehen. Aus der Begründung des Bezirksamtes zu DS/1295/VIII geht hervor, dass dieser als Drehscheibe benannte Standort für drei zu sanierende Schulen aus dem näheren Umfeld genutzt werden soll.
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Auskunft zu geben:
1. Trifft es zu, dass der vorgesehene Ausweichstandort mittlerweile als Drehscheibe für weitere zu sanierende Schulen vorgesehen ist? Wenn ja, um welche Schulen handelt es sich?
2. Wurden in der Potenzialanalyse von Seiten des Bezirksamtes zunächst weitere mögliche Ausweichstandorte identifiziert? Wenn ja, welche Standorte waren das und warum wurden diese jeweils nicht ausgewählt?
3. Wann wurden die Schulgemeinschaften der betroffenen Schulen über die Auswahl und Planungen zur Errichtung des Ausweichstandortes informiert und inwiefern wurden sie hierzu konsultiert und eingebunden?
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