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BVV-Anträge

Anträge

BVV-Anträge

Anträge

Antrag: Schüler*innenhaushalte an Lichtenberger Schulen

8. November 2018
In die BVV-Sitzung am 15.11.2018 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Einführung von jeweils schulbezogenen Schüler*innenhaushalten an Lichtenberger Schulen zu ermöglichen. Hierfür sollen zunächst ausgewählten Modellschulen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Höhe des jeweiligen Budgets ist im Vorfeld festzulegen. Möglichkeiten einer Förderung etwa aus Mitteln des Jugend-Demokratiefonds Berlin sind zu überprüfen.

Analog zu den Prinzipien des Bürger*innenhaushalts sollen Schüler*innen somit die Chance erhalten, in einem bestimmten Intervall über festgelegte Geldmittel für Projekte oder eine zusätzliche Ausstattung ihrer Schule zu bestimmen. Somit sollen Schüler*innen niedrigschwellig für den demokratischen Willensbildungsprozess sensibilisiert werden.

Begründung:

Der Bezirk hat gute Erfahrungen mit dem Bürger*innenhaushalt gemacht und sieht sich hier als Vorreiter der Bürger*innenbeteiligung. Konsequent ist die Schaffung eines analogen Instruments für Schüler*innen, die so in einem festgelegten Rahmen selbst Probleme und Bedürfnisse im Schulalltag identifizieren und Lösungsansätze entwickeln können. Dabei fördern Schüler*innenhaushalte die Beteiligung möglichst vieler Schüler*innen an entsprechenden Diskussions- und Entscheidungsprozessen und ermöglichen ihnen die Teilhabe an direkter Mitgestaltung.

In Berlin-Mitte wird ein entsprechendes Modellprojekt bereits durchgeführt, so dass die dortigen Erfahrungen in die Einrichtung und Ausgestaltung von Schüler*innenhaushalten in Lichtenberg einbezogen werden können.

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Antrag: Schwimmen lernen in Lichtenberger Kitas

8. November 2018
In die BVV-Sitzung am 15.11.2018 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein: Das Bezirksamt wird ersucht:
  1. In Zusammenarbeit mit dem Kita Eigenbetrieb NordOst und dessen Kitas sowie interessierten Trägern Voraussetzungen zu schaffen, so dass künftig erste Schwimmfertigkeiten bei Kindern schon im Kitaalter vermittelt werden können. Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass innerhalb der nächsten drei Jahre ein solches Angebot an möglichst allen Lichtenberger Kindertagesstätten geschaffen wird.
  2. Bereits im kommenden Jahr 2019 soll hierzu ein Pilotprojekt mit einzelnen Kindertagesstätten starten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Planungen für eine umfassende Umsetzung in sämtlichen kommunalen Kindertagesstätten Eingang finden.
Begründung:

In jedem Jahr kommen einige Hundert Menschen in Deutschland zu Tode, indem sie ertrinken. So musste die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) erst vor Kurzem die traurige Mitteilung machen, dass in den ersten acht Monaten dieses Jahres bereits mindestens 445 Menschen in deutschen Gewässern ertrunken sind, 148 mehr als im Vorjahreszeitraum. Dies stellt gleichzeitig einen neuen Höchststand der letzten 10 Jahre dar. Ein besonders hoher Anstieg ist leider bei Kindern bis 15 Jahren zu verzeichnen: Hier haben bereits 39 Kinder ihr Leben verloren, was einen Anstieg von 22 Kindern gegenüber 2017 bedeutet. In Brandenburg sind im Bezugszeitraum bereits 28 Menschen ertrunken, was einer Verdopplung der Todesfälle gegenüber dem vergangenen Jahr bedeutet.

Ein Mittel, um dem Ertrinken entgegen zu wirken, kann eine möglichst frühe Wasser-Gewöhnung sein. Im Bundesland Berlin wird in der Regel Schwimmunterricht in der 3. Klasse erteilt, d. h. im Alter von 8-9 Jahren.

Ausgewiesene Experten des DLRG, des Deutschen Schwimmverband e.V. oder auch der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“ e.V. halten einen Schwimmunterricht ab einem Alter von 5 Jahren für möglich und sinnvoll. Die koordinativen Fähigkeiten der Kinder sind dann in der Regel ausreichend entwickelt, um die komplexen Schwimmbewegungen erlernen zu können. Im Mittelpunkt einer solchen frühen Vermittlung von Schwimmkenntnissen stehen vor allem die Wassergewöhnung und der Abbau von Ängsten. Eine spätere Festigung und Vertiefung der Kenntnisse, etwa im schulischen Schwimmunterricht, würde so leichter fallen und die Aussicht, Kompetenzen auf dem Niveau der Jugendschwimmabzeichen („Freischwimmer“) zu erlangen, würde wahrscheinlicher.

In unserer gewässerreichen Region Berlin-Brandenburg kommt der Schwimmfertigkeit eine besondere Bedeutung zu. Bereits heute sind viele Eltern bemüht, ihren Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen. Für Schwimmkurse bestehen allerdings oftmals lange Wartelisten. Zudem sind die Schwimmkurse für einen Teil der Elternhäuser schlicht nicht finanzierbar. Lichtenberg versteht sich als „sozialer Bezirk“- Kindern unabhängig von ihrem Elternhaus die Möglichkeit einzuräumen, frühzeitig schwimmen zu lernen wäre ganz im Sinne dieses Selbstverständnisses.

Die Umsetzung des Beschlusses soll sich zunächst auf einzelne, ausgewählte Kindertagesstätten beschränken, um Erfahrungen bei der Organisation des Schwimmunterrichts zu sammeln. Mittelfristig sollen so alle Kindertagesstätten von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren. Ziel muss es sein, dass mindestens in alle Kindertagesstätten des Eigenbetriebs NordOst ein Angebot für die Erteilung von Schwimmunterricht gemacht werden kann. Die Verwaltung sollte dabei allerdings auch prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit den freien Trägern möglich und sinnvoll ist, damit auch die dort betreuten Kinder erste Schwimmerfahrungen machen können.

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