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Autor: Kevin Einenkel

Auskömmliche Finanzierung der Schulbudgets sicherstellen

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass Covid-19 bedingte Mehrausgaben der öffentlichen Schulen finanziell ausgeglichen werden.

Begründung:

Den öffentlichen Schulen Berlins wird über die jeweiligen Bezirke, ein Budget für die Beschaffung von Lehr- und Lernmaterial (Titel 52509) und Ausstattung (Titel 53405) zur Verfügung gestellt.

Der Titel für die Ausstattung von Schulen (Lehrerschränke, Büromaterial etc.) ist die Finanzierungsgrundlage für die Beschaffung von Hände- bzw. Flächendesinfektionsmitteln, deren Ausgabespendern und von Mund-Nasenschutz-Abdeckungen.

Da der Titel 53405 finanziell deutlich kleiner, geringer ausfällt als der für den Titel 52509, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Bürde für die jeweilige Schule.

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Schwimmen in Kitas finanzieren

Das Bezirksamt wird ersucht einen Fonds einzurichten, um die Vermittlung von ersten Schwimmfertigkeiten in Kitas zu finanzieren.

Die Lichtenberger Kitas sollen einfach und unbürokratisch Mittel aus diesem Fonds abrufen können, um Schwimmfertigkeiten bei Kindern schon im Kitaalter zu vermitteln.

Begründung:

Bereits vor einem Jahr hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht (DS/1008/VIII), um die Schwimmfertigkeiten von Kindern zu fördern. Die Begründung des damaligen Antrags hat weiterhin seine Gültigkeit:

„In jedem Jahr kommen einige Hundert Menschen in Deutschland zu Tode, indem sie ertrinken. […] Ein besonders hoher Anstieg ist leider bei Kindern bis 15 Jahren zu verzeichnen. […]

Ein Mittel, um dem Ertrinken entgegen zu wirken, kann eine möglichst frühe Wasser-Gewöhnung sein. Im Bundesland Berlin wird in der Regel Schwimmunterricht in der 3. Klasse erteilt, d. h. im Alter von 8-9 Jahren.

In unserer gewässerreichen Region Berlin-Brandenburg kommt der Schwimmfertigkeit eine besondere Bedeutung zu. Bereits heute sind viele Eltern bemüht, ihren Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen. Für Schwimmkurse bestehen allerdings oftmals lange Wartelisten. Zudem sind die Schwimmkurse für einen Teil der Elternhäuser schlicht nicht finanzierbar. Lichtenberg versteht sich als „sozialer Bezirk“- Kindern unabhängig von ihrem Elternhaus die Möglichkeit einzuräumen, frühzeitig schwimmen zu lernen wäre ganz im Sinne dieses Selbstverständnisses.“

Im Zwischenbericht des Bezirksamtes und der Diskussion im JHA wurde deutlich, dass bisher nur wenige Schwimmangebote in Kitas umgesetzt werden und hierfür finanzielle Hürden im Wege stehen. Daher soll hierfür Finanzen zur Verfügung gestellt werden, die die Lichtenberger Kitas für die Vermittlung von Schwimmfertigkeiten vermitteln können. Das Ganze soll so ausgestaltet werden, dass Kitas einfach und unbürokratisch diese Mittel abrufen können.

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Computerausstattung in den kommunalen Seniorenbegegnungsstätten verbessern

Das Bezirksamt wird ersucht, die kommunalen Seniorenbegegnungsstätten in Lichtenberg mit Computern für die Nutzerinnen und Nutzer auszustatten bzw. diese – insofern diese veraltet sind – durch neue zu ersetzen. Die Geräte sollen von älteren Menschen leicht bedienbar sein.

In den kommunalen Senior*inneneinrichtungen sollen zudem Angebote geschaffen werden, um die älteren Menschen bei der Nutzung mit Computern, Smartphones etc. und dem Internet vertraut zu machen bzw. zu unterstützen. Die Seniorenvertretung Lichtenberg ist mit einzubeziehen.

Begründung:

Die Seniorenvertretung Lichtenberg hat sich an die BVV gewendet und für die Einrichtung von WLAN bei Betreiberinnen und Betreibern von Senior*innenheimen und Begegnungsstätten geworben. Der Bezirk sollte auch die eigenen kommunalen Begegnungsstätten nicht nur mit WLAN ausstatten, sondern auch zielgruppengerechte Unterstützung bei der Nutzung von Computer, Smartphone etc. anbieten und hierfür die Geräte vor Ort zur Verfügung stellen.

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Antrag: Kampagne „Luisa ist hier“ in Lichtenberg umsetzen

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, die Münsteraner Kampagne „Luisa ist hier!“ auch in Lichtenberg zu etablieren und bei der Umsetzung entsprechend Frauenberatungsstellen zu involvieren. Durch eine Kooperation der Beauftragten für Gleichstellung und entsprechende Institutionen des Bezirkes soll eine Kampagne inklusive Infomaterial organisiert und neben den Gewerben auch in weiterführenden Schulen bekannt gemacht werden.

Begründung:

„Luisa ist hier!“ ist ein direktes und niedrigschwelliges Hilfsangebot für Frauen und Mädchen bei sexueller Belästigung. Das Projekt stammt ursprünglich aus England und wurde vom Frauen-Notruf Münster für Deutschland umgesetzt. Mit der Frage „Ist Luisa hier?“ können sich Gäste in teilnehmenden Bars oder Clubs mit ihr an das Personal wenden. Sie fungiert als Code-Frage um bei Belästigung, Bedrohung oder Angst vor Übergriffen ohne weitere Erklärung Hilfe zu erhalten.

Viele deutsche Städte beteiligen sich mittlerweile bundesweit an der Aktion und dem Hilfsangebot für Frauen, in der Partylandschaft, geschultes Personal auf sexualisierte Gewalt/sexuelle Belästigung aufmerksam zu machen. Sofern eine bezirkliche Frauenberatungsstelle involviert ist, kann die Kampagne im Bezirk übernommen werden, welche eine Schulung der Gastronomie auf dem Fachwissen zu geschlechtsspezifischer Gewalt zum Ziel hat. Neben dem präventiven Ansatz gewährleistet die Teilnahme durch die Einrichtungen auch die Nachbetreuung der Betroffenen.

Für die Übernahme der Kampagne erhebt die Koordinierungsstelle Luisa eine einmalige Schutz- und Bearbeitungsgebühr, die in der Regel 100 € beträgt.

Weitere Informationen gibt es hier: https://luisa-ist-hier.de/.

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Kleine Anfrage: Bezirksamt auf Abstand?

Nach SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung § 1 Abs. 2 ist bei Kontakten zu anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, mögliche Ausnahmen regeln Abs. 2 Satz 1-5 und Abs. 3.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Auf welche Ausnahmeregelung(en) stützt sich das Bezirksamt bei der Durchführung von Übergabe- und/oder Eröffnungsveranstaltungen, wie bspw. der Eröffnung der Sportanlage Wartenberger Straße, bei denen der vorgeschriebene Mindestabstand offensichtlich nicht eingehalten wurde? (Vgl. Pressemitteilung vom 07.08.2020, insbes. Bildanhang) Weshalb wurde hinsichtlich des erhöhten Risikos nicht zumindest das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung praktiziert?
  2. Bei welchen weiteren Veranstaltungen ab dem 23.06.2020, an denen Mitglieder des Bezirksamts teilnahmen, war es diesen nicht möglich, den Mindestabstand einzuhalten? (Bitte nach Datum, Veranstaltungsart und Veranstaltungszweck auflisten sowie Unmöglichkeit der Einhaltung des Mindestabstands jeweils begründen.)
  3. Wie steht das Bezirksamt in diesem Zusammenhang zu seiner Verantwortung hinsichtlich des Infektionsschutzes und, damit einhergehend, der Vorbildwirkung seiner Mitglieder ggü. Bürger*innen bzw. erachtet es diese als hinreichend erfüllt?

(Bitte auch beantworten, wenn eine Unterschreitung des Mindestabstands in einzelnen oder gar allen Fällen rechtlich zulässig war.)

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„Aktion Noteingang“ wird in Lichtenberg endlich umgesetzt

Die SPD-Fraktion Lichtenberg begrüßt, dass das Bezirksamt endlich der Forderung der Fraktion nachkommt und die „Aktion Noteingang“ umsetzt. Somit können Betroffenen von rechtsextremer und rassistischer Gewalt weitere Schutzräume geboten werden. Gemeinsam mit den Jusos Lichtenberg hat sich die SPD-Fraktion seit März 2019 dafür eingesetzt, dass es dieses Unterstützungsangebot wieder gibt.

Laut dem Lichtenberger Register gab es 2019 jeden Monat durchschnittlich zwei Angriffe durch rassistische und LGBTIQ*-feindliche Gewalt. Die Aktion Noteingang bietet Betroffenen von rechtsextremen oder rassistischen Übergriffen Schutzräume und einen sicheren Ort, der mit Hilfe der Aufkleber der Aktion Noteingang als solcher gekennzeichnet ist. Solche Orte können Geschäfte, Kneipen, Cafés und Clubs, aber auch Familienzentren und Jugendfreizeiteinrichtungen sein, die sich zur Teilnahme bereit erklärt haben.

Die amtierende Co-Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Lichtenberg, Jutta Feige, dazu: „Wie wir aus der Presse erfahren haben, ist das Bezirksamt unserer Forderung nachgekommen und hat das notwendige Material für die Aktion erstellt. Ich freue mich, dass das Bezirksamt diskriminierende Übergriffe aller Art einbeziehen will und damit ein weit gefasstes Hilfsangebot entstehen kann. Jetzt kommt es darauf an, dass das Bezirksamt auch genug Werbung macht und mit den Geschäften, Cafés und vielen weiteren ins Gespräch kommt, die Plakate und Sticker anzubringen.“

Anne Meyer, Sprecherin für Integration der SPD-Fraktion Lichtenberg, dazu: „Wusste das Bezirksamt noch im Juni auf meine Nachfrage nicht genau, wie der aktuelle Stand der Aktion Noteingang ist, freue ich mich sehr, dass es endlich unserer Forderung nachgekommen ist und die Sommerpause offensichtlich intensiv genutzt wurde, um die Aktion Noteingang auf den Weg zu bringen. Es kann nun endlich ein nachhaltiges Netzwerk von Schutzräumen für Betroffene entstehen. In der Umsetzung unterstützen wir weiterhin gerne.“

Antrag: Verstöße gegen hygienische Anforderungen auch auf Homepage des Bezirks veröffentlichen

Das Bezirksamt wird ersucht, festgestellte Verstöße von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen gegen hygienische Auflagen in Lichtenberg auch jeweils aktuell auf der Internetseite des Bezirkes gut sichtbar zu veröffentlichen.

Begründung:

Keiner der Berliner Bezirke veröffentlicht laut eines Artikels im „Tagesspiegel“ vom 2. Juni 2020 bisher festgestellte Verstöße von Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben  im Internet. In Lichtenberg finden sich diese Informationen lediglich als Aushang im Fachbereich der Lebensmittelüberwachung.

§ 40 Abs. 1 und 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verpflichtet die zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit von Amts wegen unverzüglich über Verstöße von Lebensmittel- oder Futtermittelbetrieben gegen Grenzwertregelungen und alle sonstigen Vorschriften im Anwendungsbereich des Gesetzes zu unterrichten, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen, vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen. Betroffene Betriebe sind dabei auch namentlich zu nennen. Diese Pflicht besteht spätestens seit Einfügung der Regelung zur Dauer der Veröffentlichung (§ 40 Abs. 4a) durch den Bundesgesetzgeber im April 2019.

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Grundschulneubau am Blockdammweg sichern und umsetzen

Das Bezirksamt wird ersucht, sich insbesondere gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die Sicherung und planmäßige Umsetzung des dringend erforderlichen Neubaus einer dreizügigen Grundschule am Blockdammweg einzusetzen, dessen Fertigstellung laut Schulentwicklungsplan für 2022 vorgesehen ist.

Im Falle auftretender Probleme bei der Realisierung dieses Bauvorhabens wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen zu prüfen, wie Schwierigkeiten so schnell wie möglich überwunden werden können, um die dringliche Grundschulneugründung am vorgesehenen Standort zu ermöglichen.

Begründung

Der Schulentwicklungsplan des Bezirkes Lichtenberg von Berlin für die Schuljahre 2018/19 – 2024/25 sieht den Neubau einer dreizügigen Grundschule am Standort Blockdammweg 60- 64/Ehrlichstr. 79-83 vor. Die planmäßige Entwicklung dieses Schulstandortes ist unverzichtbar für die Deckung des Bedarfs an wohnortnahen Grundschulplätzen für die dort entstehende Parkstadt Karlshorst.

Da im Prognoseraum Lichtenberg Süd, in dem das Bauvorhaben liegt, bereits im Schuljahr 2019/20 im Bereich der Grundschulen ein Gesamtdefizit von 4,7 Zügen bestand, ist die Umsetzung umso dringender erforderlich, um die Schulplatzversorgung bei wachsenden Einwohner*innenzahlen zu sichern.

Daher sollte der Bezirk alles tun, um die planmäßige Realisierung des Schulneubaus am vorgesehenen Standort voranzutreiben und auftretenden Problemen und Hemmnissen entgegenzuwirken.

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Kleine Anfrage: Umgang mit Stadttauben in Lichtenberg

Berlinweit ist es bisher nicht gelungen, ein zentrales Stadttaubenkonzept auf den Weg zu bringen. Dennoch gibt es Bezirke, die sich bereits eigenständig für die Stadttaube als zwangsläufig wildlebendes Haustier einsetzen.

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Auskünfte zu erteilen:

  1. Von welcher Population von Stadttauben in Lichtenberg geht das Bezirksamt aktuell aus?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, um dem Problem der unkontrollierten Vermehrung von Stadttauben entgegenzuwirken?
  3. Gedenkt das Bezirksamt, in naher Zukunft betreute, künstliche Brutplätze für Stadttauben (Taubentürme, -schläge oder -häuser) einzurichten? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

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Kleine Anfrage: Spielplatz im Lindenhof

Bei der Bebauung des Lindenhofs hatte die HOWOGE die Auflage, einen öffentlich zugänglichen Spielplatz zu errichten. Diesen gibt es auch schon seit letztem Jahr. Seit April wird nun ein Verbindungsweg zum Landschaftspark Herzberge gebaut, der im September fertig sein soll. Augenscheinlich ist er aber schon seit Juni fertig.

Dazu wird das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten:

1. Warum wird der Verbindungsweg erst jetzt gebaut und nicht bereits 2019 nach Fertigstellung des Wohngebiets?

2. Warum dauern die Arbeiten ein halbes Jahr?

3. Wenn der Weg augenscheinlich fertig ist: welche Arbeiten müssen und wann noch ausgeführt werden bzw. warum kann die Übergabe/Abnahme nicht vorgezogen werden?

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Antrag: Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg aufzustellen. In den Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg sind der Radverkehrsplan und die Radschnellverbindungen des Landes Berlin mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen die Planungen mit den Nachbarbezirken abgesprochen werden, um eine bezirksübergreifende Anbindung sicherzustellen.

Ziel soll es sein, den Radverkehr im Bezirk weiter zu fördern und dabei Maßnahmen der kommenden Jahre darzustellen und Perspektiven für deren Umsetzung festzulegen.

Dabei ergeben sich folgende Anforderungen für die Planung, den Bau und die Instandsetzung von Radverkehrsanlagen:

  1. Bau neuer Fahrradwege/Radfahrstreifen mit Verbindung zu den vorhandenen Fahrradwegen.
  2. Einbindung in die Radschnellverbindungen des Landes Berlin
  3. Einbindung in das europäische Radwegenetz
  4. Bau von Radfahrstreifen auf Straßen und Wegen, deren Belag für das Fahrradfahren sehr ungünstig ist (z.B. Kopfsteinpflaster)
  5. Wo es durch starke Nutzung nötig und möglich ist, sollen Radwege/ Radfahrstreifen verbreitert werden.
  6. Instandsetzung und Instandhaltung der vorhandenen Radwege
  7. Gut sichtbare Ausschilderung der Fahrradrouten
  8. Wo möglich sollen Radwege/Radfahrstreifen als Protected Bike Lanes geplant und vorhandene Abschnitte ausgebaut werden. In jedem Fall sollen Radwege/Radfahrsteigen deutlich markiert werden.
  9. Ausbau von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum, insbesondere an S- und U-Bahnhöfen
  10. Überprüfung von Ampelschaltungen und Schaffung separater Grünphasen für Geradeaus- und Abbiegeverkehr zur Verbesserung für den Radverkehr

Bei der Aufstellung des Radwegeentwicklungsplanes ist der FahrRat mit einzubeziehen. Der Plan soll alle zwei Jahre bewertet und fortgeschrieben werden.

Begründung:

Das Fahrrad nimmt immer mehr als Fortbewegungsmittel zu. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad und dem muss Rechnung getragen werden.

Der Radwegeentwicklungsplan Lichtenberg soll alle Radwege in dem Bezirk Lichtenberg aufzeigen, dessen Zustand und Entwicklungsbedarf beschreiben, Planungen abbilden und Entwicklungsmöglichkeiten von Radschnellwegen, temporären Radwegen (Pop-Up-BIKELANE) und Protected Bike Lanes diskutieren.

In Lichtenberg wurden in den vergangenen Jahren Mittel für den Ausbau des Fahrradnetzes eingesetzt. Es werden punktuell Fahrradwege gebaut, aber ein Radwegeentwicklungsplan liegt bis heute nicht vor. Prioritäten werden nicht benannt. Es wäre gut, wenn im Bezirk Perspektiven für die Entwicklung der Radwege vorgelegt würden.

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Antrag: Zobtener Str. und Richard-Kolkwitz-Weg für Radfahrende verbinden

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Trasse des bislang unbefestigten Wegs südlich des Bahndammes zwischen Treskowallee und Bahnunterführung südlich der Friedenshorster Str. einen asphaltierten Radweg zu planen und bauen.

Begründung:

Mit der Zobtener Str. und dem Richard-Kolkwitz-Weg sind überregionale Radwegeverbindungen entstanden, die sicheres Radfahren abseits verkehrsreicher Straßen ermöglichen. Die Verbindung zwischen beiden Wegen ist zurzeit über den Hönower Weg und die Sewanstr. ausgeschildert.

Während der Hönower Weg eine ruhige Wohngebietsstraße ist, ist die Sewanstr. eine vielbefahrene Hauptstraße. Trotz abschnittsweiser Sanierung ist nicht überall an der Sewanstr. ein gut befahrbares und sicheres Angebot für Radfahrende vorhanden.

Deshalb sollte eine Radwegeverbindung südlich der Sewanstraße gebaut werden. An die vorgeschlagene Trasse kann auch der asphaltierte Weg durch die Kleingartenanlage zur Ilsestraße mit angebunden werden.

Die Querung der Treskowallee erfolgt sicher über die Lichtsignalanlage an der Einmündung Gregoroviusweg.

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