Aktueller Status zum Bauvorhaben Gehrenseehöfe
Aktueller Status zum Bauvorhaben Gehrenseehöfe
Unsere Verordnete Sandy Mattes hatte zum Bauvorhaben Gehrenseehöfe bereits im Januar 2024 mehrere Fragen an das Bezirksamt gestellt. Augenscheinlich befindet sich das Gelände weiterhin im Stillstand, das verneinte das Bezirksamt in ihrer Antwort jedoch und verwies darauf, dass es sich um einen „sehr aufwendiger, äußerst umfangreicher und schwieriger Prozess“ handle.
Das wiederum warf nur noch weitere Fragen auf und so stellten wir eine weitere Kleine Anfrage mit folgenden Fragen:
- Wie ist die zeitliche Abfolge vom Beginn bis dato der Tätigkeiten des Bezirksamtes sowie der Projektentwickler dieses Bauvorhabens? Bitte chronologisch auflisten.
- Wurden die Anwohnenden seit 2019 über das Bauvorhaben an sich und über den Umsetzungsstand informiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, von wem und zu welchem Zeitpunkt?
- Wenn ja, mit welchen Inhalten und auf welchen Wegen?
- Falls Anwohnende postalisch informiert wurden, welche Gebiete wurden hierfür ausgewählt?
- Was sind die Inhalte des engen Austausches vom Bezirksamt mit den Projektentwicklern?
- Was sind die schwierigsten zu bearbeitenden Fragestellungen?
- Gibt es Inhalte und/oder Fragestellungen, deren Klärung den Gesamtcharakter des seitens des Vorhabenträgers derzeit geplanten Bauvorhabens noch wesentlich in Frage stellen können? Wenn ja, welche?
Was kann das Bezirksamt über die Gehrenseehöfe berichten?
Das Bezirksamt teilte zum zeitlichen Ablauf folgendes mit:
2018 Werkstattverfahren „marktgerechte Wohnungstypologien“ mit Masterplan
2019 Vertiefung des städtebaulichen Konzepts „Gehrenseehöfe“
Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung durch Belle Époque
Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-95 VE
2020 Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts „Gehrenseehöfe“
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-165 und Durchführung sowie Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2021 Bezirksamtsbeschluss im Rahmen der Auswertung der Beteiligungen, dass das Verfahren erst weitergeführt wird, wenn gesunde Wohnverhältnisse und ein angemessener Freiraum nachweisbar sind
Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachtens mit folgendem Ergebnis: Empfehlung, die geplante Baumasse zu reduzieren
Einleitung diverser Untersuchungen (u. a. bzgl. Baumasse/ Freiflächen, Städtebau/ Verschattung, Schulplanung, Straßenbreiten, Mobilitätsbelange)
2022 Klärung einzelner Fragen und Auflösung von Dissensen zwischen den Entwicklerinnen und dem Bezirksamt auf Ebene der Senatskommission
Gestaltung / Straßenbreite Wollenberger Straße
Grundstücksgröße Schule / Entwicklung und Finanzierung eines neuen, flächensparenden Schultyps
2023 (Juni) abschließende Kompromissfindung bezüglich der geplanten Baumasse
(September) abschließende Klärung der Baugrundstücksgrenzen
Vorabstimmungen mit Fachbehörden bzgl. der Freiflächenplanung und der Mobilitätsstrategie
2024 Beginn mit Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs 11-165
Erarbeitung / Überarbeitung / Vertiefung der Gutachten.
Das teilt das Bezirksamt zur Information der Anwohnenden mit:
Am 15.05.2019 wurde durch die Belle Époque in der Kirchengemeinde Heilig-Kreuz-Berlin, Malchower Weg 22, eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum städtebaulichen Konzept „Gehrenseehöfe“ durchgeführt. Nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-165 erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 2. bis einschließlich 18. März 2020 sowie in der Zeit vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni 2020 per öffentlicher Auslegung des städtebaulichen Konzepts (Stand 29.08.2019) in den Räumen des Bezirksamts.
Was erachtet das Bezirksamt als schwierigste Fragestellung beim Vorhaben Gehrenseehöfe?
Die schwierigsten Fragstellungen waren in der Vergangenheit:
- die Festlegung der maximal möglichen Baumasse unter Berücksichtigung einerseits der wirtschaftlichen Interessen der Entwicklerinnen sowie des generellen Wohnraumbedarfs in Berlin und andererseits eines angemessenen Freiraums und gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im geplanten Quartier
- die Einigung auf die Größe des geplanten Schulgrundstücks unter Beachtung der schulfachlichen Standards
- die Klärung der notwendigen Straßenbreite der Wollenberger Straße unter Berücksichtigung der Maßgaben des Mobilitätsgesetzes
- die Abstimmung über notwendige Mobilitätsmaßnahmen.
- Als noch offene Themen, die in Vorbereitung der anstehenden Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB zwischen den Entwicklerinnen und dem Bezirksamt abzustimmen sind, sind zu benennen:
- das Lärmschutzkonzept mit entsprechenden Bebauungsplanregelungen unter Berücksichtigung des Berliner Lärmleitfadens
- die Festlegung von Maßnahmen, die im Ergebnis der noch abzuschließenden Untersuchungen in den städtebaulichen Verträgen (BE und HOW) verankert werden sollen.
Weitere Infos zu unseren Anfragen sind auf der Website der BVV Lichtenberg zu finden.