Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2020  von derzeit jährlich 79.380 € um 5 % zu erhöhen. Die zusätzlichen  finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2020/21 einzustellen.
Begründung:
Gerade  Jugendfreizeiteinrichtungen mit Mindestfinanzierung arbeiten am unteren  Limit des finanziell möglichen. Um dem Rechnung zu tragen, soll die  Mindestfinanzierung um 5 % erhöht werden.
 – Aktueller Stand klicke hier –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2020  von derzeit jährlich 79.380 € um 5 % zu erhöhen. Die zusätzlichen  finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2020/21 einzustellen.
Begründung:
Gerade  Jugendfreizeiteinrichtungen mit Mindestfinanzierung arbeiten am unteren  Limit des finanziell möglichen. Um dem Rechnung zu tragen, soll die  Mindestfinanzierung um 5 % erhöht werden.
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