Das Bezirksamt wird ersucht bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung des Areals der ehemaligen Kutscherhäuser darauf zu achten, dass der Neubau bei Grundfläche und Höhe sich an der Baugenehmigung der Sanierung der alten Gebäude mit dem Ergänzungsbau orientiert.
In die BVV-Sitzung am 27. Juni 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung des Areals der ehemaligen Kutscherhäuser darauf zu achten, dass der Neubau bei Grundfläche und Höhe sich an der Baugenehmigung der Sanierung der alten Gebäude mit dem Ergänzungsbau orientiert.
Begründung:
Für die historischen Gebäude der Kutscherhäuser/ Ackerbügerhäuser wurde die Genehmigung zum Abriss erteilt. Diese Häuser wurden um 1860 erbaut und waren bis in die 90iger Jahre des vorherigen Jahrhunderts bewohnt.
Bei dem Erwerb des gesamten Areals zum Bau eines Aldi-Marktes und eines Kaisers-Verbrauchermarkt 1999/2000 wurden auch die beiden Kutscherhäuser erworben. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages hatte sich der Erwerber verpflichtet beide Denkmale zu sanieren und dafür auch eine Bankbürgschaft hinterlegt.
In den letzten Jahren geschah nichts und nunmehr musste festgestellt werden, dass die Häuser nicht mehr zu sanieren sind. Die Genehmigung zum Abriss wurde erteilt.
Bei einem Neubau sollte darauf Wert gelegt werden, dass hier die Ausmaße der alten Gebäude nachempfunden werden.