Einsatz für den Erhalt des Wohnprojekts Casa Libre
Einsatz für den Erhalt des Wohnprojekts Casa Libre
Die Zwangsvollstreckung wurde inzwischen zwar ausgesetzt, die Situation ist aber weiterhin unsicher. Nach einem Hilfegesuch des Trägers setzt sich die SPD-Fraktion nun beim Bezirksamt für einen besseren Umgang mit dem Casa Libre und ähnlichen Fällen ein.
Ein in Berlin bisher einzigartiges Wohnprojekt
Das Casa Libre bietet queeren, wohnungslosen Menschen Schutz, Stabilität und aktive Unterstützung. Diese Form der Wohnungslosenhilfe ist für queere Menschen in Berlin leider noch viel zu selten. Der Träger „Home & Care“ stellt wohnungslosen Menschen im Casa Libre in Lichtenberg und auch in anderen Bezirken sozialpädagogische Fachkräfte zur Seite. So finden Menschen nicht nur Unterkunft, sondern auch Hilfe bei der Bewältigung stressiger Situationen und werden in ihrer emotionalen Genesung gefördert. Dabei setzen sich die Mitarbeitenden vor allem für sozial benachteiligte Randgruppen ein.
Die Nutzungsuntersagung für das Casa Libre
Das Wohungsamt hat diesem wertvollen Projekt nun die Nutzung der angemieteten Wohnräume untersagt. Die Begründung: Die Nutzung sei gewerblicher Natur, was das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verbietet. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz soll Wohnraum vor Zweckentfremdung, insbesondere durch Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohungen, schützen. Paradoxerweise hat das Wohnungsamt also mit der Anwendung eines Gesetzes zum Schutz von Wohnraum Wohungslosen, die in der Unterkunft Obdach erhalten sollten, ebendiesen Schutz entzogen.
Dazu kommt, dass ähnliche Projekte in der Vergangenheit vom Stadtentwicklungsamt in Gewerbegebieten ebenfalls untersagt wurden. Dort mit der Begründung, es handle sich um unzulässige Wohnnutzung. Damit sind soziale Wohnprojekte in Gewerbe- und Wohngebieten untersagt. Ein Dilemma, durch das solche Projekte in Lichtenberg bald komplett entfallen könnten.
Für einen besseren Umgang mit sozialen Projekten
Andere Bezirke haben auf dieses Dilemma bereits reagiert und gestatten Betreibern von ähnlichen Wohnprojekten die Unterbringung in Wohnungen. Zudem legt das Zweckentfremdungsverbotsgesetz auch Ausnahmen für ebensolche Projekte fest. Unter anderem auch, damit die Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen nicht gefährdet wird. Denn der Bedarf an Wohnprojekten in Berlin übersteigt den aktuellen Bestand deutlich. Diese Möglichkeiten hat das Bezirksamt im Fall des Casa Libre jedoch nicht hinreichend ausgeschöpft.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion Lichtenberg das Bezirksamt auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu Ausnahme des Zweckentfremdungsgesetzes zu prüfen, um das Casa Libre in seiner Funktion am bisherigen Standort zu erhalten. Dazu soll es den Austausch zu anderen Bezirken und der Senatsverwaltung suchen, um für ähnliche Fälle ein eigenes, wohlwollendes Vorgehen für die notwendigen Genehmigungen aufzustellen.
Hilfeprojekte für queere Wohnungslose brauchen Rückhalt – nicht neue Hürden!