17. Januar 2017
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie bewertet das Bezirksamt die Ergebnisse der Studie der Firma TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung bzgl. der Untersuchung, ob im Weitlingkiez eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden soll?
- Hält das Bezirksamt an der Feststellung fest, es sei „rechtlich erheblich bedenklich, schon jetzt eine Rechtsverordnung für dieses Gebiet zu erlassen, in der die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dadurch geschützt werden soll, indem bestimmte Veränderungen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen“?
- Wird das Bezirksamt eine Folgeuntersuchung in Auftrag geben? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Mieterinnen und Mieter haben die offene Mieterberatung im Weitlingkiez seit ihrem Bestehen in Anspruch genommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Wann ist mit den Ergebnissen zu den Untersuchungen der Frankfurter Allee Nord und der Victoriastadt zu rechnen?
- Plant das Bezirksamt für andere Regionen des Bezirks eine Prüfung, ob die Einführung einer Milieuschutzsatzung sinnvoll ist? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht?
- Mit welchem – ggf. zusätzlichen – Stellenbedarf rechnet das Bezirksamt, sollten die Regionen des Bezirks, die bereits auf den Erlass einer Milieuschutzsatzung hin untersucht wurden bzw. werden – Weitlingkiez, Victoriastadt, Frankfurter Allee Nord – tatsächlich als Milieuschutzgebiete ausgewiesen werden?
- Wie würde sich dieser Stellenbedarf erhöhen, wenn auch die unter 6. erfragten Gebiete ausgewiesen würden?
- Gibt es Gespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinsichtlich des Stellenbedarfs, und wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bezirk bei einem Mehrbedarf unterstützen?
- Welche sonstigen Zusagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzgl. der Unterstützung des Bezirks beim Erlass von Milieuschutzsatzungen gibt es?
- Wie beurteilt das Bezirksamt die Einschätzung des Berliner Mietervereins aus dem Jahr 2015, dass sich der Schutz von Mieterinnen und Mietern in Milieuschutzgebieten im Hinblick auf die Umwandlung in Eigentum nicht verbessert (http://www.berliner-mieterverein.de/uploads/2015/09/fo-%C2%A7172-baugb-umwandlungsvo-berlin-3-2015.pdf, S. 6)?
- Welche sonstigen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um einer möglichen Verdrängung der Wohnbevölkerung in Lichtenberg entgegenzuwirken?
- Wie beurteilt das Bezirksamt insbesondere die Wirksamkeit des Vorkaufsrechts der Gemeinde gemäß § 24 BauGB?
- Inwieweit hat das bezirkliche Bündnis für Wohnen seit 2012 auf den Schutz der Mieterinnen und Mieter im Bezirk ausgewirkt?
- Plant das Bezirksamt die Weiterführung des Bündnisses für Wohnen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, hält es das Bezirksamt für durchführbar, das Bündnis für Wohnen um einen Abschnitt zum Mieterschutz zu ergänzen?
- Wie viele Wohnungen wurden seit 2011 in Lichtenberg neu errichtet, wie viele davon als Mietwohnungen? Wie viele davon in den Planungsräumen 21, 25 und 26?
- Wie viele Wohnungen wurden im gleichen Zeitraum von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt? Wie viele davon in den Planungsräumen 21, 25 und 26?
– Aktueller Stand klicke hier –