3. September 2019
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht das Anbringen von Wahlplakaten vor der Gedenkstätte Hohenschönhausen und vor dem Deutsch-Russischen Museum in Karlshorst zu untersagen.
Begründung:
Für die Wahlwerbung existiert keine übergeordnete gesetzliche Regelung. Grundsätzlich ist sie erlaubt und durch das Grundgesetz geschützt. Dazu gehören auch die Artikel zur Presse- und Kunstfreiheit sowie das Parteienprivileg.
Beide Einrichtungen sind von überregionaler Bedeutung und werden auch von Besuchern aus dem Ausland besucht.
Manche Äußerungen auf den Wahlplakaten können missverständlich sein. Beide Gedenkorte sind besonders schützenswert und sollten neutrale Orte sein.
Das Anliegen des Gedenkens darf in keiner Weise beschädigt werden.
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