Feinstaub in öffentlichen Einrichtungen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle
beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. bei der Reinigung öffentlicher Einrichtungen,
    insbesondere der Bildungsein-richtungen (Schulen,
    Jugendfreizeiteinrichtungen) des Bezirks Lichtenberg die
    Prämissen der Feinstaub-Richtlinien der EU umzusetzen und dabei
    auf die Erfahrungen und Erkenntnisse der Untersuchungen des Instituts
    für Lebensmittel und Arzneimittel sowie des Landesamts
    für Arbeitsschutz auf Schadstoffe in Klassenräumen in
    den Jahren 2002-2005 zurückzugreifen,

  2. unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen zur
    Kostenermittlung einzuleiten, die eine Erweiterung der Reinigung der o.g.
    bezirkseigenen Einrichtungen beinhaltet – insbesondere
    zusätzliches Nasswischen 1x wöchentlich,

  3. zu prüfen, ob Neubeschaffungen von so genannten
    Whiteboards geplant sind (Whiteboards verringern die Staubbelastung durch
    Tafelkreide),
  4. die ermittelten Kosten nach Möglichkeit bei der
    Aufstellung des Doppel-haushaltsplanes 2010/2011 des Bezirks Lichtenberg
    zu berücksichtigen.

Begründung

Die momentane Reinigung der öffentlichen Einrichtungen,
insbesondere der Schulen im Bezirk Lichtenberg, entspricht nicht den
gesetzlichen Anforderungen, welche in den Feinstaub-Richtlinien der EU
festgelegt sind. Das Institut für Lebensmittel und Arzneimittel
und das Landesamt für Arbeitsschutz fordern notwendige
Maßnahmen hinsichtlich der verstärkten Reinigung und
Lüftung der Räumlichkeiten. Die gesundheitlichen Gefahren
für Kinder und Jugendliche, Lehrer und Eltern sind bekannt und
bedingen unverzügliches Handeln. Die Berücksichtigung der
geltenden Tarifbedingungen bei der Ausschreibung ist durch die Bewerber
nachzuweisen.

Berlin, 07.03.2009

Manfred Becker

Fraktionsvorsitzender

für die SPD-Fraktion

Fritz Wolff

Bezirksverordneter

für die SPD-Fraktion

Erik Gührs

Bezirksverordneter

für die SPD-Fraktion

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