Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit seinen Stimmen im Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebes Nord-Ost dafür einzusetzen, dass Kinder, deren Eltern ihrer Beitragszahlungspflicht nicht nachkommen, nicht vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, da für die Kinder der Kita-Besuch Voraussetzung für eine altersgerechte Entwicklung ist. Die Eltern sind dadurch nicht aus der Beitragspflicht zu entlassen. Stattdessen sind Gespräche mit dem Ziel, geänderte Zahlungsvereinbarungen zu erreichen, weiter zu führen.
Begründung
Wie der Presse zu entnehmen war, wurden in Berlin seit 2006 73 Kinder vom Besuch der Kitas ausgeschlossen, weil ihre Eltern die festgesetzten Beiträge nicht bezahlt haben. Betroffen waren vor allem Kinder von ALG-II-Empfängern. Gerade diese Kinder aber benötigen in der Regel den strukturierten Tagesablauf einer Kita, die verlässliche Fürsorge, das Erlernen normaler sozialer und emotionaler Kompetenzen dort sowie die frühkindliche Förderung, um in der Schule und im späteren Leben bestehen zu können. Ein Ausschluss würde ihre Benachteiligung verstärken. Vor allem aber bedeutet ein Ausschluss, dass die Kinder die Folgen des Handelns ihrer Eltern ertragen müssen.
Berlin, 01.12.2008
Manfred Becker
Fraktionsvorsitzender
für die SPD-Fraktion
Dietlind Tessin
Bezirksverordnete
für die SPD-Fraktion
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