Mündliche Anfrage
zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die BVV hatte am 26.12.2010 das Bezirksamt in der Drucksache 1926/VI ersucht einen bezirklichen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufzustellen, und zwar unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderungen sowie der betreffenden Verbände und Vereine. Termin: bis zum 30.06.11 bei zwischenzeitlicher Berichterstattung über den Fortgang.
Ein solcher Aktionsplan liegt zur Stunde nicht vor. Auch unterblieb die zwischenzeitliche Berichterstattung über den Fortgang.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Gründe für die Nichterfüllung des in DS/1926/VI beschlossenen Auftrages liegen vor?
2. Bis wann gedenkt das BA dem Ersuchen der BVV nachzukommen?
Manfred Becker
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