In der Beantwortung der Drucksache 1324/VI (30. BVV vom
28.05.2009) hatte sich das Bezirksamt „ehrgeizige“ Ziel
gesetzt, den Rückstau der Wohngeldanträge auf zu
arbeiten.
Das Bezirksamt wird dazu um folgende Auskunft gebeten:
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Wie hoch ist die Zahl der derzeitig unbeschiedenen
Wohngeldanträge? -
Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung der
Wohngeldanträge? -
Wie lange dauert die Bearbeitung im
Höchstfall? -
Wann wird der Rückstau der unbeschiedenen
Wohngeldanträge abgearbeitet sein? -
Warum sind derzeit noch, entgegen der früheren Zusage
des Bezirksamts, Wohngeldanträge unbeschieden? -
Wie viele Mitarbeiter bearbeiten derzeit die
Wohngeldanträge? Und wie viele Mitarbeiter sind im Stellenplan
dafür vorgesehen? -
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die
Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge zu reduzieren? Sind dabei
organisatorische (temporäre Reduktion der telefonischen
Erreichbarkeit, Reduktion des Ermittlungs- und Prüfaufwandes auf
das gesetzliche Mindestmaß, Verschlankung der Aktenhaltung,
Reduktion des Datenabgleiches auf ein Mindestmaß,
temporäre Rückstellung der Inkassotätigkeit,
Widerspruchsverfahren, Ordnungswidrigkeiten im Zusammen-hang mit der
Wohngeldbearbeitung, temporäre Reduktion der Dienst-besprechungen
und Qualifizierungen) oder personelle Maßnahmen (personelle
Verstärkung aus sachgebietsnahen Bereichen, intensivere
Erstberatung durch die Bürgerämter) gedacht
worden?
Berlin, den 14.12.2009
Ole Kreins
Bezirksverordneter