Am 01.05.2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Das Gesetz formuliert einen rechtlichen Anspruch der VerbraucherInnen, von den Behörden Informationen zu Lebensmitteln, Kosmetikprodukten oder Bedarfsgegenständen, wie Textilien oder Spielzeugen zu erhalten.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- In welchem Verhältnis steht das Verbraucherinformationsgesetz zum landeseigenen Informationsfreiheitsgesetz von 1999?
- Gibt es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand? Ist dieser messbar? Wen ja, wie hoch ist dieser?
- Für welche Bereiche, Produkte oder Produktgruppen kann die Bürgerin und der Bürger Informationen vom Bezirksamt erhalten?
- Wie häufig werden Anträge bzw. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen über Produkte oder Produktgruppen gestellt.
- Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?
- Wie viele Mitarbeiter/innen sind im Bezirksamt für die Beantwortung der Anträge bzw. Anfragen bereitgestellt?
- Welche Kosten oder Gebühren entstehen bei schriftlichen Auskünften?
Berlin, 09.06.2008
Ole Kreins
Bezirksverordneter
für die SPD-Fraktion
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