Grillen in Grünanlagen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele sog. Kiezstreifen des Ordnungsamtes sind in den Sommermonaten wie viele Stunden pro Woche in den öffentlichen Grünanlagen des Bezirks im Einsatz um für die Einhaltung des Grillverbotes zu sorgen und finden diese Kontrollen auch am Wochenende statt?
  2. Wie viele Verstöße gegen § 7 Abs. 1 Nr. 7 iVm § 6 Abs. 2 des Grünanlagen-gesetzes, wonach das Grillen auf nicht besonders dafür ausgewiesenen Flächen eine Ordnungswidrigkeit ist, werden dabei festgestellt?

Berlin, den 09.06.2008

Reimund Peter
Bezirksverordneter

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