Nichtraucherschutzgesetz

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie wird das Nichtraucherschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes vom 30.07.08 in Lichtenberg umgesetzt und wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes dahingegen geschult?
  2. Wie häufig finden Kontrollen des Nichtraucherschutzgesetzes in Lichtenberger Kneipen und Gaststätten statt und in welchem zeitlichen Zusammenhang steht dies zur sonstigen Tätigkeit der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter?
  3. Wie viele Beschwerden gingen beim Ordnungsamt zur Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Lichtenberg ein? Wie vielen der Beschwerden wurde nachgegangen?
  4. Wie viele Verstöße hat das Ordnungsamt im Rahmen von Kontrollen bislang festgestellt und festgehalten?
  5. Wie viele Betriebe wurden mit Ordnungsgeldern sanktioniert?
  6. Gibt es kooperative Strategien im Umgang mit nicht einsichtigen Wirten?
  7. Welche Einrichtungen stehen den Inhabern/Wirten beratend zur Seite stehen, um Verstöße vermeiden zu können?
  8. Welche Informationsmaterialien werden im Zuge der Kontrollen den betreffenden gastronomischen Einrichtungen ausgehändigt?

Berlin, 07.10.08

Erik Gührs
Bezirksverordneter
für die SPD-Fraktion

Ole Kreins
Bezirksverordneter
für die SPD-Fraktion

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