Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie wird das Nichtraucherschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes vom 30.07.08 in Lichtenberg umgesetzt und wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes dahingegen geschult?
- Wie häufig finden Kontrollen des Nichtraucherschutzgesetzes in Lichtenberger Kneipen und Gaststätten statt und in welchem zeitlichen Zusammenhang steht dies zur sonstigen Tätigkeit der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter?
- Wie viele Beschwerden gingen beim Ordnungsamt zur Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Lichtenberg ein? Wie vielen der Beschwerden wurde nachgegangen?
- Wie viele Verstöße hat das Ordnungsamt im Rahmen von Kontrollen bislang festgestellt und festgehalten?
- Wie viele Betriebe wurden mit Ordnungsgeldern sanktioniert?
- Gibt es kooperative Strategien im Umgang mit nicht einsichtigen Wirten?
- Welche Einrichtungen stehen den Inhabern/Wirten beratend zur Seite stehen, um Verstöße vermeiden zu können?
- Welche Informationsmaterialien werden im Zuge der Kontrollen den betreffenden gastronomischen Einrichtungen ausgehändigt?
Berlin, 07.10.08
Erik Gührs
Bezirksverordneter
für die SPD-Fraktion
Ole Kreins
Bezirksverordneter
für die SPD-Fraktion
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