Ausführungsvorschrift-Wohnen

In Berlin beziehen trotz gesunkener Arbeitslosenzahlen immer noch rund 600 000 Menschen ALG II. Seit dem Inkrafttreten ist die AV-Wohnen nicht an die Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes angepasst worden. Dabei sind nicht nur die Netto-Kaltmieten im Wohnungsbestand seitdem deutlich gestiegen, auch die Betriebs- und Energiekosten haben die Warmmiete erheblich erhöht. Die Folge ist, dass die Miet-Richtwerte des Senats von immer mehr Hartz-IV-Haushalten überschritten werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie ist die aktuelle Situation im Bezirk Lichtenberg bei den Hartz-IV-Haushalten?
  2. Bekannt ist, dass die AV Wohnen inhaltlich vom Senat überarbeitet wird. Wie bringt sich das Bezirksamt mit Änderungsvorschlägen in diesen Prozess ein?
  3. Laut Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages soll Berlin die Festlegung umsetzen, dass ALG-II-Empfänger bereits nach einem halben Jahr umziehen müssen. Welche Auswirkungen hat dieses auf die ALG-II-Empfänger in Lichtenberg speziell auf die geforderten Umzüge?

Berlin, den 01.12.2008
Blashka Brechel
Bezirksverordnete

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