Kleine Anfrage: Leitlinien Bürgerbeteiligung

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Im Zwischenbericht zur DS/0617/VIII „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung im Bezirk Lichtenberg von Berlin“ heißt es: „Die vorliegenden Leitlinien werden als Grundlage eines bezirklichen Diskussions- und Lernprozesses verstanden und erstmalig nach 18 Monaten evaluiert. Erfahrungen aus anderen Bezirken, Kommunen und dem parallel laufenden landesweiten Leitlinienprozesses der Bürgerbeteiligung zur räumlichen Stadtentwicklung sind dabei eingeflossen. Zur Umsetzung der Leitlinien wird mit betroffenen Fachämtern eine entsprechende Strategie erarbeitet (einschl. Vorhabenliste von Planungen und Ansprechstellen der Bürgerbeteiligung) und mit der AG Gemeinwesenentwicklung rückgekoppelt. Im Sinne einer für alle Beteiligten einfachen, überschaubaren und praktikablen Handhabung sollen in der zu entwickelnden Umsetzungsstrategie bezirkliche Standards zusammengeführt und mit landesweiten in Einklang gebracht werden. Ein Zwischenbericht der Ergebnisse ist für 2020 geplant.“

Wann wird das Bezirksamt der BVV den Zwischenbericht vorlegen?

2. In den Leitlinien heißt es im Vorwort des Bezirksbürgermeisters: „Damit wir das Mutterland der Bürgerbeteiligung bleiben, möchten wir Sie als Expertinnen und Experten für die Gestaltung unseres Bezirkes gewinnen, indem wir über Vorhaben und Planungsprozesse informieren und diese transparent gestalten.“

In welchen Planungsprozessen wurden Bürger*innen als Expert*innen hinzugezogen, wo dies vorher noch nicht passiert ist? Wie wird diese Beteiligung langfristig gesichert?

3. Die Leitlinien sollen einen Standard für alle künftigen Beteiligungsprozesse schaffen, egal ob es sich dabei um kleine oder komplexe Planungen und Vorhaben handelt.

In welche Beteiligungsprozesse sind die oben genannten Leitlinien wie eingeflossen und wie wurden Beteiligungsverfahren konkret angepasst?

4. In den Leitlinien heißt es, Bürger*innen können konkrete Veränderungswünsche auf eigene Initiative anregen und sich proaktiv dafür einsetzen, dass eine „Bürger*innenbeteiligung“ durchgeführt wird.

a) Haben sich Bürger*innen dafür eingesetzt, dass eine „Bürger*innenbeteiligung“ durchgeführt wird? Wenn ja, welche waren dies?

b) Gab es Vorhaben, bei denen eine Beteiligung abgelehnt wurde?

5. Für welche Vorhaben, bei denen Beteiligung der Bürger*innen vorgesehen war bzw. ist, wurden bisher Beteiligungskonzepte erstellt und wo können diese öffentlich eingesehen werden?

6. In den Leitlinien ist eine zentrale Vorhabenliste aufgeführt. Wo ist diese Vorhabenliste zu finden und wie wird diese an Dritte kommuniziert?

7. Wie beurteilt das Bezirksamt die Umsetzung der o.g. Leitlinien in Hinblick auf die Zielstellungen:

a)      Offene Prozessgestaltung und ergebnisoffene Beteiligung

b)      frühzeitige und zielgruppengerechte Beteiligung

c)      Verständliche Aufbereitung der Information

d)      Diskussion und Berücksichtigung eingegangener Vorschläge

e)      Anregung von Beteiligungsprozessen durch die Bürger*innen selbst

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