Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Lichtenberg auf die sogenannten Sprinterprämie? Rechnet das Bezirksamt mit Einnahme in gleicher Höhe?
- Ist die finanzielle Absicherung für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen (Verwendung der Mittel für die Sprinterprämie) gesichert? Wenn Nein, wie gedenkt das Bezirksamt diese Projekte abzusichern?
- Wofür wird das Bezirksamt diese Zuwendungen verwenden, wenn die o.g. Einnahmen höher ausfallen als für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen notwendig sind?
- Nach welchen Kriterien wird das Bezirksamt die Zuwendungen aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung verwenden? Wer entscheidet darüber?
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