Kleine Anfrage: Kitaplätze in Lichtenberg und Verantwortung des Kitaeigenbetriebs „Kindergärten NordOst“

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Gehört die Bereitstellung von Kitaplätzen zu den Pflichtaufgaben der Bezirke in Lichtenberg bzw. der jeweiligen Bezirksämter?
  2. Auf welchen Grundlagen oder Entscheidung wurden die Bereitstellung von Kitaplätzen aus der Verantwortung der Bezirksämter bzw. Jugendämter in die Verantwortung der Eigenbetriebe übergeben.
  3. Welche Zielstellung wurde mit der Schaffung der Eigenbetriebe an diese im Kitabereich formuliert?
  4. Sind die Bezirksämter bzw. Jugendämter den Eigenbetrieben in irgendeiner Form weisungsbefugt und wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Art und Weise?
  5. Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Kitaeigenbetriebs „Kindergärten NordOst“ und welches Tätigkeits- bzw. Anforderungsprofil fällt hierbei auf die Verwaltungsratvorsitzende bzw. den Verwaltungsratvorsitzenden?
  6. Wäre es theoretisch möglich, dass das Jugendamt Lichtenberg die Aufgabe der Bereitstellung von Kitaplätze wieder eigenständig übernimmt und welche Gründe sprechen dagegen?
  7. Welche Entwicklungspotenziale sieht das Jugendamt bzgl. des Kitaeigenbetriebs „Kindergärten NordOst“?

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