Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Gehört die Bereitstellung von Kitaplätzen zu den Pflichtaufgaben der Bezirke in Lichtenberg bzw. der jeweiligen Bezirksämter?
- Auf welchen Grundlagen oder Entscheidung wurden die Bereitstellung von Kitaplätzen aus der Verantwortung der Bezirksämter bzw. Jugendämter in die Verantwortung der Eigenbetriebe übergeben.
- Welche Zielstellung wurde mit der Schaffung der Eigenbetriebe an diese im Kitabereich formuliert?
- Sind die Bezirksämter bzw. Jugendämter den Eigenbetrieben in irgendeiner Form weisungsbefugt und wenn ja, in welchen Bereichen und in welcher Art und Weise?
- Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Kitaeigenbetriebs „Kindergärten NordOst“ und welches Tätigkeits- bzw. Anforderungsprofil fällt hierbei auf die Verwaltungsratvorsitzende bzw. den Verwaltungsratvorsitzenden?
- Wäre es theoretisch möglich, dass das Jugendamt Lichtenberg die Aufgabe der Bereitstellung von Kitaplätze wieder eigenständig übernimmt und welche Gründe sprechen dagegen?
- Welche Entwicklungspotenziale sieht das Jugendamt bzgl. des Kitaeigenbetriebs „Kindergärten NordOst“?
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