Skip to main content

Kleine Anfrage: Gendergerechte Nutzungsmöglichkeiten von Sportanlagen in Lichtenberg?

Den Grundsätzen und Bestimmungen des Gender Mainstreamings folgend ist die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Das gilt auch für die Möglichkeit sportlicher Betätigung.

Mit Einführung des Gender Budgetings (vgl. DS/0394/V) sind Anträge auf Überlassung von Sportanlagen im Bezirk Lichtenberg auch mit Angaben zum Geschlecht der vorgesehenen Teilnehmer*innen zu versehen.

Das Bezirksamt wird ersucht, dazu folgende Auskunft zu geben:

  1. Welche Verteilung der Geschlechter liegt hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen im Bezirk aktuell vor? (Bitte nach Sportanlagen, Nutzungszeiten, Sportart, Teilnehmer*innenzahlen und Geschlecht aufschlüsseln.)
  2. Sind seit Erhebung der Geschlechterverteilung signifikante geschlechtsspezifische Entwicklungen zu erkennen? (Bitte ggf. mit Blick auf bestimmte Sportanlagen, Sportarten oder Nutzungszeiten aufschlüsseln.) Wenn ja, wie sind diese Entwicklungen nach Einschätzung des Bezirksamtes jeweils zu erklären?
  3. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Nutzung von Sportanlagen zu beseitigen?
  4. Trifft es zu, dass das Formular des Bezirksamtes zur Beantragung der Überlassung von Sportanlagen bislang nicht an die Änderung des Personenstandsgesetzes vom Dezember 2018 angepasst wurde, nach der „divers“ als zusätzliche Geschlechtsbezeichnung aufzuführen ist? Wenn ja, wann ist die Umsetzung dieser Regelung vorgesehen?

– Aktueller Stand klicke hier

Den Grundsätzen und Bestimmungen des Gender Mainstreamings folgend ist die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Das gilt auch für die Möglichkeit sportlicher Betätigung.

Mit Einführung des Gender Budgetings (vgl. DS/0394/V) sind Anträge auf Überlassung von Sportanlagen im Bezirk Lichtenberg auch mit Angaben zum Geschlecht der vorgesehenen Teilnehmer*innen zu versehen.

Das Bezirksamt wird ersucht, dazu folgende Auskunft zu geben:

  1. Welche Verteilung der Geschlechter liegt hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen im Bezirk aktuell vor? (Bitte nach Sportanlagen, Nutzungszeiten, Sportart, Teilnehmer*innenzahlen und Geschlecht aufschlüsseln.)
  2. Sind seit Erhebung der Geschlechterverteilung signifikante geschlechtsspezifische Entwicklungen zu erkennen? (Bitte ggf. mit Blick auf bestimmte Sportanlagen, Sportarten oder Nutzungszeiten aufschlüsseln.) Wenn ja, wie sind diese Entwicklungen nach Einschätzung des Bezirksamtes jeweils zu erklären?
  3. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Nutzung von Sportanlagen zu beseitigen?
  4. Trifft es zu, dass das Formular des Bezirksamtes zur Beantragung der Überlassung von Sportanlagen bislang nicht an die Änderung des Personenstandsgesetzes vom Dezember 2018 angepasst wurde, nach der „divers“ als zusätzliche Geschlechtsbezeichnung aufzuführen ist? Wenn ja, wann ist die Umsetzung dieser Regelung vorgesehen?

– Aktueller Stand klicke hier


|

Schlagwörter


Geschrieben von: Kevin Einenkel