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Kleine Anfrage: Ein*e Mitarbeiter*in trotz positivem Coronatest im Rathaus

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wurde ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle positiv auf SARS-CoV-2 getestet und wenn ja, wann?
  2. Worauf beruhte der Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion?
  3. Welche unmittelbaren Verhaltensanweisungen bei einem Corona-Verdacht (also vor Bekanntgabe eines Testergebnisses) sehen die Berliner Infektionsschutzverordnung und die zugehörige Lichtenberger Allgemeinverfügung standardmäßig vor?
  4. Gibt es darüber hinaus im Bezirksamt Vorschriften bzw. Dienstanweisungen, wie sich die Bediensteten bei einem Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion verhalten sollen?
  5. Gab es dienstliche Anweisungen des zuständigen Stadtrates oder des Gesundheitsamtes, dass sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in Quarantäne begeben muss? Gab es Anweisungen vom untersuchenden Arzt, der ein positives Ergebnis festgestellt hat?
  6. Hat ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle gegen die oben genannten Vorschriften/Verordnungen/Verfügungen/Anweisungen, insbesondere Punkt 2.1.2 der Lichtenberger Allgemeinverfügung, verstoßen? (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/2020-11-04-corona-allgemeinverfuegung-lichtenberg.pdf)
  7. Wann hat der zuständige Stadtrat davon erfahren, dass ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle trotz positiven Coronatest das Rathaus Lichtenberg aufsuchen will oder aufgesucht hat? Welche Reaktion erfolgte auf den Zutritt?
  8. Wie viele Stunden hat sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in den Räumen des Rathauses Lichtenberg aufgehalten, während sie/er unter Corona-Verdacht stand? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um während ihres/seines Aufenthaltes Dritte vor einer Infektion zu schützen?
  9. Kann der zuständige Stadtrat ausschließen, dass Viren in die Flure emittiert wurden und dass Viren in den Räumen verblieben sind?
  10. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um nach ihrem/seinem Aufenthalt Dritte vor einer Infektion durch potentiell verbleibende Viren zu schützen?
  11. Steht den Mitarbeiter*innen der Pressestelle an ihren Home-Office Arbeitsplätzen ein Arbeitsplatz zur Verfügung, der den Maßgaben der Rahmendienstvereinbarung Telearbeit entspricht?
  12. Stehen den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mobile Endgeräte zur Verfügung, um im Falle einer Coronabelastung im Dienstgebäude spontan von zuhause arbeiten zu können? Gibt es hierfür dienstliche Anweisungen? Und wenn nein, wieso nicht?
  13. Gilt man als Mitarbeiter*in des Bezirksamtes Lichtenberg mit einem positiven Coronatest unmittelbar als krankgeschrieben, oder bedarf es dazu einer gesonderten Feststellung durch einen Arzt in Verbindung mit konkret auftretenden Krankheitssymptomen?

– Aktueller Stand klicke hier

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wurde ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle positiv auf SARS-CoV-2 getestet und wenn ja, wann?
  2. Worauf beruhte der Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion?
  3. Welche unmittelbaren Verhaltensanweisungen bei einem Corona-Verdacht (also vor Bekanntgabe eines Testergebnisses) sehen die Berliner Infektionsschutzverordnung und die zugehörige Lichtenberger Allgemeinverfügung standardmäßig vor?
  4. Gibt es darüber hinaus im Bezirksamt Vorschriften bzw. Dienstanweisungen, wie sich die Bediensteten bei einem Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion verhalten sollen?
  5. Gab es dienstliche Anweisungen des zuständigen Stadtrates oder des Gesundheitsamtes, dass sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in Quarantäne begeben muss? Gab es Anweisungen vom untersuchenden Arzt, der ein positives Ergebnis festgestellt hat?
  6. Hat ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle gegen die oben genannten Vorschriften/Verordnungen/Verfügungen/Anweisungen, insbesondere Punkt 2.1.2 der Lichtenberger Allgemeinverfügung, verstoßen? (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/2020-11-04-corona-allgemeinverfuegung-lichtenberg.pdf)
  7. Wann hat der zuständige Stadtrat davon erfahren, dass ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle trotz positiven Coronatest das Rathaus Lichtenberg aufsuchen will oder aufgesucht hat? Welche Reaktion erfolgte auf den Zutritt?
  8. Wie viele Stunden hat sich ein*e Mitarbeiter*in der Pressestelle in den Räumen des Rathauses Lichtenberg aufgehalten, während sie/er unter Corona-Verdacht stand? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um während ihres/seines Aufenthaltes Dritte vor einer Infektion zu schützen?
  9. Kann der zuständige Stadtrat ausschließen, dass Viren in die Flure emittiert wurden und dass Viren in den Räumen verblieben sind?
  10. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um nach ihrem/seinem Aufenthalt Dritte vor einer Infektion durch potentiell verbleibende Viren zu schützen?
  11. Steht den Mitarbeiter*innen der Pressestelle an ihren Home-Office Arbeitsplätzen ein Arbeitsplatz zur Verfügung, der den Maßgaben der Rahmendienstvereinbarung Telearbeit entspricht?
  12. Stehen den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mobile Endgeräte zur Verfügung, um im Falle einer Coronabelastung im Dienstgebäude spontan von zuhause arbeiten zu können? Gibt es hierfür dienstliche Anweisungen? Und wenn nein, wieso nicht?
  13. Gilt man als Mitarbeiter*in des Bezirksamtes Lichtenberg mit einem positiven Coronatest unmittelbar als krankgeschrieben, oder bedarf es dazu einer gesonderten Feststellung durch einen Arzt in Verbindung mit konkret auftretenden Krankheitssymptomen?

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Geschrieben von: Kevin Einenkel