Nach Beschluss des Senats vom 11. April 2017 sind die Bezirke aufgefordert, bis zum 30. Juni 2017 abschließend an die Senatsverwaltung zu melden, welche Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Kostenbereich zwischen 5,5 und 10 Mio. € sie übernehmen werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, Auskunft zu geben:
- Welche Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Kostenbereich zwischen 5,5 und 10 Mio € beabsichtigt das Bezirksamt der Senatsverwaltung bis zum Juni 2017 für die Übernahme zu melden? (Bitte nach Schulen, Sanierungsmaßnahmen und Kosten aufschlüsseln.)
- Welche Maßnahmen aus dem genannten Kostenbereich, die im Bericht der Senatsverwaltung zum Gebäudescan der bezirklichen Schulbauten mit Sanierungsbedarf aufgeführt sind, finden bei der Meldung des Bezirks bis zum Juni 2017 absehbar keine Berücksichtigung? (Bitte nach Schulen, Sanierungsmaßnahmen, Kosten und Gründen für die Nichtberücksichtigung aufschlüsseln.)
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