Kleine Anfrage: Abweichungen von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion bei Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen

Dem Abschlussbericht des Bezirksamtes zu DS/0133/VIII ist zu entnehmen, dass bei Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen in begründeten und mit dem Schulträger abgestimmten Fällen von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abgewichen wird und Kompensationsmaßnahmen zur Anwendung kommen.

Das Bezirksamt wird ersucht, hierzu folgende Auskunft zu geben:

  1. An welchen Schulstandorten wurden im Bezirk Lichtenberg seit der Beschlussfassung über DS/0133/VIII (BVV / 15.06.2017) Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abwichen? (Bitte nach Schulstandort, Maßnahme und Vorgabe aufschlüsseln.)
  2. Welche Begründung lag jeweils für die unter 1) aufgeführten Abweichungen vor? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  3. Welche Kompensationsmaßnahmen wurden jeweils zur Anwendung gebracht und wie schätzt das Bezirksamt ihre Wirksamkeit für die Herstellung der inklusiven Schule ein? (Bitte nach Schulstandort und Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln.)
  4. Welche Vorteile hätte die Umsetzung der Vorgabe, von der in den angeführten Fällen jeweils abgewichen wurde, gegenüber der Kompensationsmaßnahme mit Blick auf die Herstellung der inklusiven Schule gehabt? (Bitte nach Schulstandort und Maßnahme aufschlüsseln.)
  5. Liegen aktuell Planungen für Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten in Lichtenberg vor, bei denen eine Abweichung von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion vorgesehen ist? (Wenn ja, bitte nach Schulstandort, Maßnahme, Vorgabe, Begründung für die Abweichung und vorgesehener Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln).

– Aktueller Stand klicke hier


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: