Skip to main content

Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Bezirksamt wird ersucht der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Ende des 2. Quartals 2020 die Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.09.2016 mit DS/2121/VII das Eckpunktepapier des Bezirksamtes für die Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene für die Jahre 2016 bis 2018 zur Kenntnis genommen.

In der Antwort auf KA/0322/VIII informierte das Bezirksamt am 14.05.2019 darüber, dass sowohl die Evaluation dieses Eckpunktepapiers als auch die Fortschreibung des Aktionsplans für die Jahre 2019 bis 2021 bis September 2019 erfolgen und der Bezirksverordnetenversammlung dann zur Kenntnisnahme vorgelegt werde. Diese Vorlagen stehen weiterhin aus und sollen bis zum Ende des 2. Quartals 2020 nachgeholt werden.

– Aktueller Stand klicke hier

Das Bezirksamt wird ersucht der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Ende des 2. Quartals 2020 die Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Jahre 2019 bis 2021 vorzulegen.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.09.2016 mit DS/2121/VII das Eckpunktepapier des Bezirksamtes für die Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene für die Jahre 2016 bis 2018 zur Kenntnis genommen.

In der Antwort auf KA/0322/VIII informierte das Bezirksamt am 14.05.2019 darüber, dass sowohl die Evaluation dieses Eckpunktepapiers als auch die Fortschreibung des Aktionsplans für die Jahre 2019 bis 2021 bis September 2019 erfolgen und der Bezirksverordnetenversammlung dann zur Kenntnisnahme vorgelegt werde. Diese Vorlagen stehen weiterhin aus und sollen bis zum Ende des 2. Quartals 2020 nachgeholt werden.

– Aktueller Stand klicke hier


Geschrieben von: Kevin Einenkel