Dringlicher Antrag: Neue Modernisierung der GSW im Weitlingkiez – Umstrukturierungsverordnung aus 2012 geltend machen

In die BVV-Sitzung am 20. Februar 2014 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, auf Grundlage der beschlossenen Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) die neuen Bauvorhaben der GSW in den Wohnblöcken der Metastr., Friedastr. und Margaretenstr. nicht ohne Rücksprache mit der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zu genehmigen.

Zudem wird das Bezirksamt zu den folgenden Punkten ersucht:

  • Die Genehmigung der neuen Modernisierungsvorhaben (Ankündigung an die Mieter per Brief am 23.12.2013) sollen frühsten in Folge einer transparenten und nachvollziehbaren Darlegung der GSW betreffend der Mietpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der ehemals angekündigten Mietpreiserhöhungen (Erhöhung der Miete um 5,10 €/m2) vollzogen werden. Dabei muss begründet werden, ob es sich tatsächlich um Modernisierungsvorhaben und nicht um Instandsetzungsvorhaben handelt und ob es sich dabei um sogenannte „Luxussanierungen“ handelt.
  • Die nach beschlossener Drucksache DS/0192/VII zugesagten eigentümerunabhängigen Mieterberatungen sind auf Grund der neuen Modernisierungsvorhaben wieder einzusetzen und erfolgen für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral. Darüber sind die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu informieren.
  • Das Bezirksamt wird ersucht ein Gesprächstermin mit der GSW, Mieterinnen und Mieter zu organisieren, sodass ein konstruktiver Austausch über die Modernisierung und die Vorhaben geführt werden kann, Probleme früh ausgesprochen und Lösungsansätze gemeinschaftlich gefunden werden können.
  • Das Bezirksamt wird ersucht der BVV Lichtenberg in einem (Zwischen-)Bericht bis zum März 2014 darzulegen, welche Bauanträge zu welchem Zeitpunkt bzgl. der oben genannten Straßen seit dem März 2012 im Bezirk Lichtenberg gestellt und wie mit diesen umgegangen wurde. Neue Bauanträge, welche der beschlossenen Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem März 2012 (Drucksache 0192/VII) betreffen, sind nicht ohne Rücksprache der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zu beschließen.

Begründung:
Die GSW hat ihre Modernisierung in der Irenenstraße, Wönnichstraße, Friedastraße und Metastraße aus den Jahren 2012-2013 abgeschlossen. Die damaligen Baustellen, welche die Bauvorhaben umsetzen sollten, sind abgebaut und einige Stränge in den Wohnhäusern wurden, aus nicht weiter bekannten Gründen, nicht modernisiert. Zu diesen damaligen Modernisierungen wollte die BVV Lichtenberg den Mieterinnen und Mietern dahingehen helfen, indem sie die Aufstellung einer Umstrukturierungsverordnung beschloss. Für den hier erwähnten Bereich kam diese Verordnung jedoch zu spät. Sie gilt seit März 2012 jedoch für alle neuen Bauvorhaben.

Am 23.12.2013 erhielten Mieterinnen und Mieter (der nicht sanierten Stränge) neue Modernisierungsankündigungen – mit Erhöhungen der Kalkulationen zu den ursprünglichen Modernisierungsankündigungen! Es handelt sich somit um neue Modernisierungsankündigungen zu neuen Bauvorhaben für das kommende Jahr 2014. Solche neue Bauvorhaben bedürfen nun, laut Beschluss der Drucksache 0192/VII, die Genehmigung des Bezirksamtes Lichtenbergs.

Auch im Geschäftsbericht der GSW aus dem Jahre 2013 auf Seite 49 (Quelle: