Im Zuge der Diskussion um die Einrichtung von Hundeauslaufplätzen wird von Seiten des Bezirksamts betont, dass die Einrichtung ein Verlust von Haushaltsmitteln in der Grünflächenpflege zur Folge hätte.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie ist dieser Verlust begründet?
2. Wie hoch wäre exemplarisch der Verlust in der Grünflächenpflege, wenn das sog. Katzenwäldchen, im Gebiet Frankfurter Allee Süd, als Hundeauslaufplatz ausgewiesen wird?