Antrag: Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer im nordwestlichen Karlshorst

In die BVV-Sitzung am 12. Dezember 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in Karlshorst entlang der Walkürenstraße von der Ilsestraße bis zur Tannhäuserstraße, auf der Tannhäuser Straße bis zur Wallensteinstraße und auf der Wallensteinstraße von der Ilsestraße bis zum Neuen Feldweg das Fahrradfahren erleichtert werden kann.
Insbesondere ist zu prüfen:

  • die Schaffung von gemeinsamen Geh- und Radwegen
  • die Schaffung von zum Fahrradfahren geeigneten schmalen Spuren entweder durch geeignete Pflasterung (siehe Beispielfoto) oder Asphaltierung. Dabei ist einer geeigneten Pflasterung wo möglich der Vorzug zu geben.
  • ob solche Spuren dort, wo parkende Autos den Radverkehr behindern, eine Führung dieser Spuren hinter der Parkreihe (zur Straßenmitte hin) erfolgen kann, wie es in anderen Bezirken bereits realisiert wurde.

Es ist zu prüfen, ob solche Spuren an einigen Stellen ggf. nur einseitig geschaffen werden können, um Kosten zu sparen, z.B. in östlicher Richtung in der Wallensteinstr. und in westlicher Richtung in der Walkürenstraße.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, in einem Zwischenbericht die voraussichtlich entstehenden Kosten des gesamten Vorhabens als auch der genannten Straßenabschnitte sowie die verschiedenen technischen Realisierungsvarianten (Asphaltierung, Pflasterung o.ä.) einzeln darzustellen. Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht zu prüfen, ob die genannten Maßnahmen über Mittel des Senates, z.B. aus dem Radwegeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, oder ggf. aus bezirklichen Mitteln finanziert werden können.

Begründung:
Laut StVO ist Erwachsenen das Radfahren grundsätzlich nur auf der Straße erlaubt. Auf den genannten Strecken ist jedoch aufgrund des Kopfsteinpflasters Radfahrern das Fahren auf der Straße kaum möglich. Die genannte Strecke ist für Eltern und Kinder aus Friedrichsfelde Süd und Karlshorst der Weg zur Kita in der Tannhäuser Straße und darüber hinaus die wichtigste Verbindung zwischen beiden Ortsteilen nach der Treskowallee. Insbesondere für Radfahrer mit Kindern auf dem Kindersitz oder im Anhänger, aber auch für alle andere Radfahrer ist dieser Straßenbelag über längere Strecken (z.B. auf der Wallensteinstraße ca. 1 km) kaum zumutbar. Dies führt dazu, dass dort alle Radfahrer auf dem Gehweg fahren und es zu Nutzungskonflikten mit Fußgängern kommt. Diese Problematik wird regelmäßig von Radfahrern im Bürgerhaushalt aufgegriffen, aber auch von Fußgängern gegenüber dem Ordnungsamt angezeigt.

Die Prüfung des Vorschlages des Bürgerhaushaltes 2013, Vorschlag 13-99-20, in der Wallensteinstraße Radwege anzulegen, durch das Fachamt ergab jedoch, dass eine Anlage von Radwegen unter der Prämisse, dass die gesamte Fahrbahn asphaltiert wird, nur unter sehr hohen Kosten möglich ist. Dafür sei vor allem die dann notwendig werdende Anlage einer Regenwasserentwässerung unter der Wallensteinstraße ursächlich.

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte angesichts dieser Informationen mit Beschluss des Bürgerhaushaltes 2013 das Bezirksamt ersucht, die Wallensteinstraße für Radfahrer befahrbar zu machen, indem beide Gehwege für den Radverkehr freigegeben und an der Ecke Tannhäuserstraße die Bordsteine abgesenkt werden. Für die Freigabe des Gehweges ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig.

Laut Antwort von BzStR Dr. Prüfer auf die mündliche Anfrage des BVO Költzsch in der Sitzung der BVV am 24.10.2013 hat sich jedoch das Bezirksamt in dieser Sache nicht an die Verkehrslenkung Berlin gewandt, da eine vorherige Prüfung ergeben hätte, dass der Gehweg nicht breit genug für die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sei. Damit bleibt die Situation weiterhin für alle Verkehrsbeteiligten unbefriedigend, da hier gültige Rechtsnormen mit der realen Situation vor Ort dauerhaft kollidieren. Eine Lösung dieser Problemlage ist daher im Interesse aller Verkehrsbeteiligten.

Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Variante könnte geeignet sein, die beschriebene Situation aufzulösen. Radfahrer könnten auf dem schmalen asphaltierten oder neu gepflasterten Streifen der Straße problemlos fahren, ohne dass offiziell ein Radweg angelegt werden müsste. Für die alternative Pflasterung finden sich Beispiele in anderen Bezirken, so z.B. in der Laufener Straße in Schöneweide, wo ein solcher Streifen auf einer bestehenden Kopfsteinpflasterstraße nachträglich angelegt wurde.

Die Kosten der Umsetzung wären in erheblichem Maße geringer als die Asphaltierung der gesamten Straße, da der größte Teil des bisherigen Straßenbelags erhalten bliebe und auch keine Regenwasserentwässerung angelegt werden müsste. Zum Versickern des Regenwassers am Fahrbahnrand im Falle der Asphaltierung könnten dort einige Reihen Kopfsteinpflaster erhalten bleiben. Der überwiegende Teil des Regenwassers würde nach wie vor durch das zu erhaltende Kopfsteinpflaster abfließen. Fußgänger wiederum könnten gefahrlos den Gehweg benutzen, weil die Fahrradfahrer ordnungsgemäß auf der Straße fahren würden. Und schließlich würde das Ordnungsamt die Kosten für die Kontrolleinsätze an dieser Stelle einsparen.

Da in den genannten Straßen nur punktuell Autos parken, weil die anliegenden Grundstücke überwiegend durch Bahnanlagen, Kleingärten und Brachen gekennzeichnet sind, würde die Umsetzung des Vorschlages nur geringe Konflikte mit dem Parkraum verursachen. Einzelnen parkenden Autos könnten die Radfahrer problemlos ausweichen. Am Beispiel der Laufener Straße in Schönweide ist sichtbar, dass die Umsetzung sogar bei durchgängig parkenden Autos möglich wäre, indem der Streifen direkt hinter der Parkreihe angelegt wird.


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