Antrag: Umstrukturierungsvereinbarung Wartenberger Straße

In die BVV-Sitzung am 27. Juni 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden dringlichen Antrag ein:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der angekündigten Sanierung der Wohnblöcke Wartenberger Str., Anna-Ebermann-Str., Josef-Höhn-Str. und Gehrenseestr. dafür einzusetzen, dass ein den sozialen Belangen Rechnung tragender Ablauf gewährleistet wird und dafür unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB zu fassen.

2. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich mit dem neuen Eigentümer ins Benehmen zu setzen, um im Rahmen einer Vereinbarung eine sozialverträgliche Sanierung zu gewährleisten. Folgende Inhalte sollen mit dem Eigentümer vereinbart werden:

  • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) als maximale Obergrenze für den Mietpreis nach der Modernisierung eingehalten.
  • In Wohnungen von Leistungsbeziehern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
  • In sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden einvernehmliche Lösungen gesucht, die den Mieterinnen und Mietern den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen sollen. Von einer finanziellen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Hierzu ist die Mieterhöhung in den betreffenden Fällen zu kappen.
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind nur bezüglich des Mietpreises anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.

3. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die bis jetzt aktiven ehrenamtlichen Institutionen sind durch das Bezirksamt mit einem Schreiben auf die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise hinzuweisen.

4. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden.

5. Die Arbeit der eigentümerunabhängigen Mieterberatung erfolgt für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral.

Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 06.06.13 mit dem geplanten Sanierungsvorhaben beschäftigt. Der neue Eigentümer der Häuser hat bereits Modernisierungsvereinbarungen an die Mieterinnen und Mieter verschickt, bevor eine Änderung des Grundbucheintrages erfolgt ist. Es ist zwar fraglich, ob diese rechtlich Bestand haben, dennoch sind viele Menschen sehr verunsichert. Es ist davon auszugehen, dass neue Modernisierungsvereinbarungen verschickt werden, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist. Aufgrund des überwiegend niedrigen Ist-Standards fallen die Mieterhöhungen nach der Modernisierung sehr hoch aus und betragen teilweise über 200 € pro Monat. Viele der Mieter können sich die neue Miete nicht mehr leisten, so dass eine Verdrängung der Mieter in Größenordnung zu befürchten ist.
Für die Durchsetzung der Mieterinteressen ist zunächst ein Aufstellungsbeschluss für eine Satzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 notwendig.

Begründung der Dringlichkeit:
Da die Modernisierungsvereinbarungen bereits an die Mieter verschickt wurden ist dringliches Handeln erforderlich.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Eine Antwort zu „Antrag: Umstrukturierungsvereinbarung Wartenberger Straße“

  1. […] dies zu verhindern, hat die SPD-Fraktion einen dringlichen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg am 27. Juni 2013 eingebracht, in dem das […]