Antrag: Simultanübersetzung in Gebärdensprache

In die BVV-Sitzung am 24. Januar 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV in einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die Erfahrungen im Bezirksamt mit Simultanübersetzungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Gebärdensprache zu informieren. Der Bericht soll die BVV bei Überlegungen unterstützen, eigene Veranstaltungen, BVV-Tagungen bzw. Ausschusssitzungen auch für gehörlose und schwerhörige Menschen barrierefrei zu gestalten. Hierbei sollen die Anforderungen an eine Simultanübersetzung in Gebärdensprache, an andere Kommunikationshilfen sowie die hierdurch entstehende Kosten erläutert werden.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Erfahrungen in den anderen Bezirken – insbesondere im Bezirk Mitte – mit der barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen, Tagungen und Sitzungen durch Simultanübersetzung in Gebärdensprache sowohl im Bezirksamt und als auch in der BVV einzuholen und diese im Bericht darzustellen.

Begründung:
Für gehörlose und schwerhörige Menschen existiert eine Sprachbarriere, um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Damit sich diese Menschen ebenfalls kommunalpolitisch engagieren können, wird eine Simultanübersetzung benötigt.

Auch in den anderen Berliner Bezirken gibt es bereits Erfahrungen mit der barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen. Im Bezirk Mitte ist seit dieser Wahlperiode ein Bezirksverordneter tätig, der bei allen Sitzungen auf eine Übersetzung in Gebärdensprache angewiesen ist.
Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde der Anspruch von gehörlosen und schwerhörigen Menschen auf eine verbesserte Teilhabe durch Simultanübersetzungen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben formuliert.


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