Antrag: Signet „Berlin Barrierefrei“ für bezirkliche Gebäude

In die BVV-Sitzung am 13. November 2014 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei
sind und – soweit noch nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Legislaturperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Begründung:
Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die Aktion „Berlin barrierefrei“ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt.

Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ mit Stand vom Juni 2007. Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an U-Bahn-Aufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen, klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.

2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen. Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig formuliert und geben Aufschluss zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden Einrichtungen.


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