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Antrag: Resolution – Kein Hochhaus in der Salzmannstraße 34

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (BVV Lichtenberg) unterstützt und bekräftigt die Entscheidung des Bezirksamtes, dass die aktuellen Planungen der HOWOGE in der Salzmannstraße 34 nicht verträglich mit der Umgebung sind und sich nicht nach § 34 BauGB einfügen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die HOWOGE werden eindringlich aufgefordert, hier von dem positiven Vorbescheid Abstand zu nehmen und das Bauvorhaben neu zu planen.

Die BVV Lichtenberg spricht sich für eine Bebauung durch die HOWOGE an der Salzmannstraße 34 in deutlich reduzierter Geschosshöhe aus.

Die BVV Lichtenberg begrüßt bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsbau in Lichtenberg und begleitet Wohnungsbauprozesse stets konstruktiv. Gleichzeitig nehmen wir die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Wohngebietes ernst. Die Baufläche, in einer Sackgasse liegend, wird von einer fünfstöckigen Bebauung eingefasst. Städtebaulich passt sich ein 18-stöckiges Hochhaus nicht in dieses Wohngebiet ein. Für die Salzmannstraße 34 wird die Bebauung grundsätzlich begrüßt. Wir erwarten jedoch von der HOWOGE, Anregungen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner ernst zu nehmen.

Begründung:

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich bereits gegen das Hochhaus in der geplanten Geschosszahl ausgesprochen und der HOWOGE auf eine Bauvoranfrage entsprechend mit einem negativen Votum geantwortet. Ein Widerspruch der HOWOGE wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bedauerlicherweise positiv beschieden.

Ein Hochhaus würde auch zu einer massiven verkehrlichen Belastung des Wohngebiets führen. Die einzige schmale Zufahrtsstraße ist nicht dafür geeignet, zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wir erwarten von der HOWOGE, dass sie ihre Pläne überarbeitet und die Geschosshöhe deutlich niedriger ansetzt.

– Aktueller Stand klicke hier

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (BVV Lichtenberg) unterstützt und bekräftigt die Entscheidung des Bezirksamtes, dass die aktuellen Planungen der HOWOGE in der Salzmannstraße 34 nicht verträglich mit der Umgebung sind und sich nicht nach § 34 BauGB einfügen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die HOWOGE werden eindringlich aufgefordert, hier von dem positiven Vorbescheid Abstand zu nehmen und das Bauvorhaben neu zu planen.

Die BVV Lichtenberg spricht sich für eine Bebauung durch die HOWOGE an der Salzmannstraße 34 in deutlich reduzierter Geschosshöhe aus.

Die BVV Lichtenberg begrüßt bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsbau in Lichtenberg und begleitet Wohnungsbauprozesse stets konstruktiv. Gleichzeitig nehmen wir die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Wohngebietes ernst. Die Baufläche, in einer Sackgasse liegend, wird von einer fünfstöckigen Bebauung eingefasst. Städtebaulich passt sich ein 18-stöckiges Hochhaus nicht in dieses Wohngebiet ein. Für die Salzmannstraße 34 wird die Bebauung grundsätzlich begrüßt. Wir erwarten jedoch von der HOWOGE, Anregungen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner ernst zu nehmen.

Begründung:

Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich bereits gegen das Hochhaus in der geplanten Geschosszahl ausgesprochen und der HOWOGE auf eine Bauvoranfrage entsprechend mit einem negativen Votum geantwortet. Ein Widerspruch der HOWOGE wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bedauerlicherweise positiv beschieden.

Ein Hochhaus würde auch zu einer massiven verkehrlichen Belastung des Wohngebiets führen. Die einzige schmale Zufahrtsstraße ist nicht dafür geeignet, zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wir erwarten von der HOWOGE, dass sie ihre Pläne überarbeitet und die Geschosshöhe deutlich niedriger ansetzt.

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Geschrieben von: Kevin Einenkel