Antrag: Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung

In die BVV-Sitzung am 19. März 2015 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die Geschäftsordnung der BVV wird folgendermaßen geändert.

Einfügen nach § 61:
§ 61a Beirat für Menschen mit Behinderung

(1) Die BVV ist Ansprechpartnerin des bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderung und arbeitet mit ihr zusammen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung erhält Einladungen sowie Drucksachen der BVV-Sitzungen.
(2) Der Beirat für Menschen mit Behinderung wirkt bei der Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit und hat dazu nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.

Begründung: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung spielt mehr und mehr in der politischen Wahrnehmung eine Rolle. Es ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden Jahren auf den unterschiedlichen Ebenen umgesetzt wird. Hierbei sollte der Beirat für Menschen mit Behinderung aktiv einbezogen werden und Rederecht in den Ausschüssen erhalten, wenn sich diese mit dem Thema beschäftigen.


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