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Antrag: Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen erhöhen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2020 von derzeit jährlich 79.380 € um 5 % zu erhöhen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2020/21 einzustellen.

Begründung:

Gerade Jugendfreizeiteinrichtungen mit Mindestfinanzierung arbeiten am unteren Limit des finanziell möglichen. Um dem Rechnung zu tragen, soll die Mindestfinanzierung um 5 % erhöht werden.

– Aktueller Stand klicke hier

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht die Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2020 von derzeit jährlich 79.380 € um 5 % zu erhöhen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2020/21 einzustellen.

Begründung:

Gerade Jugendfreizeiteinrichtungen mit Mindestfinanzierung arbeiten am unteren Limit des finanziell möglichen. Um dem Rechnung zu tragen, soll die Mindestfinanzierung um 5 % erhöht werden.

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Geschrieben von: Kevin Einenkel