Antrag: Mieter schützen – Sperrfrist bei Umwandlung in Eigentum verlängern

In die BVV-Sitzung am 21. März 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Bezirk Lichtenberg die Sperrfrist, nach der sich ein Erwerber einer Mietwohnung auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB berufen kann, von drei auf sieben Jahre verlängert wird.

Die Verlängerung der Sperrfrist soll sich an der Verordnung 16/325 vom 16. August 2011 orientieren, durch die die Sperrfrist in den Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg bereits auf sieben Jahre verlängert wurde. Bei Kündigungen nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 darf die Wohnung frühestens 4 Jahre nach Kündigung neu vermietet werden.

Begründung:
Berlin ist Mieterstadt. Dem Problem steigender Mieten begegnet der Senat bereits mit wichtigen Maßnahmen wie dem geplanten Bau von 30.000 neuen Wohnungen bis 2016, dem Bündnis für soziale Mieten und der geplanten Zweckentfremdungsverbotsverordnung.

Dem steht entgegen, dass weiterhin in großer Zahl Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter profitieren bei einer solchen Umwandlung zwar von einem erweiterten Kündigungsschutz von 36 Monaten. Dennoch bedeutet eine Umwandlung von Miete in Eigentum für die meisten Mieterinnen und Mieter, dass sie mittelfristig aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Das ist besonders dort problematisch, wo es aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts nur einen geringen Leerstand gibt und/oder steigende Mieten zu verzeichnen sind. Seit einigen Jahren sind auch weite Teile Lichtenbergs von dieser Situation betroffen. Um die Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Miete in Eigentum zu stärken und um Verdrängung zu verhindern, ist eine Verlängerung der Sperrfrist ein geeignetes Mittel.


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