Antrag: Jugendhilfeplan erstellen

In die BVV-Sitzung am 27. Juni 2013 bringen die SPD-Fraktion/CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag ein:

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht einen Jugendhilfeplan zu erstellen und stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

  • bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)
  • Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen
  • Größe der jeweiligen Zielgruppe
  • Sozialindex
  • Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

Weiterhin sollen sollen die Ergebnisse der vom Jugendhilfeausschuss einberufenen Arbeitsgruppe zu Mindestfinanzierung und regionalen Mittelverteilung mit einfließen.
Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Träger der Jugendhilfe diskutiert werden.

Begründung:
Gemäß SGB VIII §80 hat der öffentlichen Jugendträgers die Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Um dem gerecht zu werden, soll ein Jugendhilfeplan erarbeitet werden, der dann dem Jugendhilfeausschuss und den freien Träger zur Diskussion vorgelegt wird. Hier soll zum einen der Ist-Zustand an Angeboten erfasst werden, als auch der notwendige Bedarf. Der Bezirk soll auf dieser Basis eine strategische Jugendhilfeplanung erstellen und als Grundlage für die Vergabe von Leistungsverträgen dienen


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