In die BVV-Sitzung am 16.11.2017 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für die Umsetzung der in der Investitionsplanung 2017-2021 vorgesehenen Neugründung einer dreizügigen Grundschule einschließlich einer 3-Feld-Sporthalle mit ungedeckten Sportanlagen am Standort Hauptstraße 8/9 einzusetzen.
Im Falle auftretender Probleme bei der Umsetzung dieses Bauvorhabens wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen zu prüfen, inwieweit alternative Lösungen gefunden werden können, die die dringend notwendige Grundschulneugründung am vorgesehenen Standort dennoch ermöglichen.
Begründung:
Die Anmeldung zur Investitionsplanung 2017-2021, die in der BVV-Sitzung am 18.05.2017 beschlossen wurde, sieht eine Grundschulneugründung einschließlich Sportanlagen am Standort Hauptstraße 8/9 vor.
Auf dem Grundstück Hauptstr. 8, befinden sich drei denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Städtischen Arbeitshauses Rummelsburg, später Strafvollzugsanstalt Rummelsburg, die derzeit noch durch die Berliner Polizei genutzt werden. Sowohl aus der vorliegenden Machbarkeitsstudie (vgl. ebd. S. 16) als auch aus den Angaben in der Investitionsplanung 2017-2021 (vgl. ebd. S. 30) geht hervor, dass aus denkmalpflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu Unterrichts- und Nebenräumen zur Entwicklung eines neuen Grundschulstandortes bestehen.
Auf dem Grundstück Hauptstr. 9 sollen der Investitionsplanung 2017-21 folgend (vgl. S. 31) eine 3-Feld-Sporthalle und ungedeckte Sportanlagen entstehen, für die die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Planung gültigen schulfachlichen und baufachlichen Richtwerte und Standards bestätigt wird.
Da im Prognoseraum Lichtenberg Süd, in dem das Bauvorhaben liegt, bereits im Schuljahr 2016/17 im Bereich der Grundschulen ein Gesamtdefizit von 1,9 Zügen bestand und gerade in den Gebieten Rummelsburger Bucht und Victoriastadt mit weiterhin steigenden Schüler*innenzahlen zu rechnen ist, ist die planmäßige Entwicklung dieses Schulstandortes von zentraler Bedeutung für die Deckung des Bedarfs an wohnortnahen Grundschulplätzen.
Sollten dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form nun doch z.B. denkmalpflegerische Einwände entgegenstehen, wäre es daher dringend angezeigt, eine alternative Nutzbarmachung des Grundstückes, ggf. auch in einer Kombination aus Alt- und Neubauten zu prüfen um die Grundschulneugründung am vorgesehenen Standort dennoch zu ermöglichen.
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