In die BVV-Sitzung am 27. Juni 2013 bringen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag ein:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass auf dem auf der Nordseite der Frankfurter Allee befindlichen Gehweg ab Rosenfelder Straße über die Lichtenberger Brücke führend bis Höhe Gudrunstraße das Radfahren in beide Richtungen erlaubt wird.
Begründung:
Die Lichtenberger Brücke wurde Anfang der 70er Jahre erbaut, also zu einer Zeit, als die Städte nach dem Leitbild der autogerechten Stadt umgebaut wurden, was unter anderem auch an den durch Lichtenberg führenden Straßenabschnitten der B1/B5 deutlich wird. Bereits seit einigen Jahren findet ein spürbarer Paradigmenwechsel statt, der sich z.B. auch in der stärkeren Förderung des Fahrrades als einem gesundheitsfördernden und umweltschonenden Verkehrsmittel ausdrückt. Das entspricht auch dem Bedürfnis vieler BürgerInnen aus Lichtenberg; die Zahl derjenigen, die Wege zur Arbeit und zum Einkaufen mit dem Fahrrad erledigen, hat spürbar zugenommen. Die überarbeitete Berliner Radverkehrsstrategie trägt diesem allgemeinen Trend Rechnung. Sie berücksichtigt auch, dass das umwegempfindliche Fahrrad andere Anforderungen stellt als das Fahren mit dem Auto.
In den Leitlinien der Radverkehrsstrategie steht unter Punkt 5: „Die fahrradfreundliche Stadt ist eine Stadt der kurzen Wege“. Das kann man an dieser Stelle bislang nicht feststellen. Um aus dem Rosenfelder Ring oder der Skandinavischen Straße in das Nibelungenviertel zu gelangen, muss man bei vorschriftskonformem Verhalten über die Lichtenberger Brücke stadteinwärts bis zur Atzpodienstraße und von dort nordwärts und wieder zurück fahren. Will man aus dem Nibelungenviertel wieder zurück fahren in den Rosenfelder Ring, dann ist der Weg noch länger – aus dem Nibelungenviertel stadteinwärts bis zur Alfredstraße, von dieser in die Frankfurter Allee, hinter der Lichtenberger Brücke über die Rosenfelder und Einbecker Straße zur Skandinavischen und zum Rosenfelder Ring. Mit anderen Worten, das Fahrrad muss sich hier dem Autoverkehr anpassen und große Umwege machen, obwohl es das von den Gegebenheiten her eigentlich nicht bräuchte.
Die Praxis zeigt, dass auf dem 4,7 m breiten Gehweg auf der Nordseite der Lichtenberger Brücke bislang FußgängerInnen und in beide Richtungen fahrende RadfahrerInnen sehr gut miteinander klarkommen, so dass man diese Art der gemischten Nutzung des nördlichen Gehwegs durch geeignete Maßnahmen legalisieren sollte.
Durch die Einrichtung eines Fahrradweges ab Rosenfelder Straße und unter Einbeziehung der DS/0538/VII „Radspurführung Nordseite Frankfurter Allee/Rosenfelder Straße unfallsicher machen“ würde das Fahrradfahren an dieser Stelle gefährdungsärmer erfolgen.