In die BVV-Sitzung am 16. Mai 2013 bringt die SPD-Fraktion folgenden Antrag ein:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einsetzen, dass das Deutsch-Russische Museum in Berlin-Karlshorst im Berliner Versammlungsgesetz §2, Satz 1, Nr. 1, als eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung festgesetzt wird. Die Gedenkstätte soll als ein Museum anerkannt werden, das an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert.
Begründung:
Das Deutsch-Russische Museum ist ein besonderer Ort in Berlin. Dieser lebt und steht für eine aktive Gedenkkultur. Das Museum erinnert in besonderer Weise an die menschunwürdige Tyrannei des Nazi-Regimes vor und während des 2. Weltkrieges. Daher sollte das Museum auch als ein solch besonderer Ort im Landesgesetz festgesetzt werden. Damit würde die Regelung im Berliner Versammlungsgesetz § 2 auch für das Deutsch-Russische Museum gelten: Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn
1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und
2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“
Begründung der Dringlichkeit:
Aus Anlass der Feierlichkeiten zum 8. Mai hat der Bezirk beim „Toast auf den Frieden“ die herausragende Bedeutung des Deutsch-Russischen Museums erneut betont. Die Verankerung dieses Ortes in das Versammlungsgesetz sollte nun umgehend erfolgen.